BILDUNGSANGEBOT
Der Studiengang zum Betriebswirt (VWA) / zur Betriebswirtin (VWA) kann wie folgt gefördert werden:
1. Steuerlich
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000,00 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsverhältnisses) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.
2. Weiterbildungsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Weiterbildungsstipendium junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden junge Fachkräfte, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten dualen Ausbildungsberuf bestanden haben, jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf (z. B. Berufsabschlussprüfung besser als „gut“) nachweisen können. Die Stipendien für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen umfassen Zuschüsse von bis zu 2.000,-- € jährlich über drei Jahre hinweg. Der Eigenanteil beträgt 10 %, höchstens 200,-- € pro Jahr. Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (i. d. R. die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Weitere Informationen unter http://www.sbb-stipendien.de/.
Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
3. Weitere Fördermöglichkeiten
Leitfaden Stiftung Warentest "Weiterbildung finanzieren"
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Montag bis Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |