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Web-Fachseminar: Vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) - aktueller Stand und Auswirkung auf die Praxis

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-60724K
Datum Do. 10.12.2026
Uhrzeit 09:00 - 12:15 Uhr
Dauer vormittags
Seminarort Online
Gebühr 219,00 €
Teilnehmer 8 - 50

Hinweis

AKBW-Punkte und dena-Punkte werden beantragt.


Seminarziel

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab mit neuen Regeln für Energieeffizienz, Heizungen, Sanierung und Neubau.  

Im Vortrag von Herrn Lambrecht Seminar erfahren Sie, welche Auswirkung das GModG auf die Praxis hat und es können Ihre  konkreten Fragen besprochen werden.


Seminarbeschreibung

Die Änderungen im GModG treten sukzessive in Kraft: Die neuen Anforderungen an die Heizungen und die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien sind bereits in Kraft. Ab 1.1.2027 erfolgt der Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf, neue Energieausweise, neue Effizienzklassen, Berücksichtigung von Photovoltaik, Sanierungspflichten für gut ein Viertel des gesamten NWG-Bestands, neue Referenzgebäude, neue DIN/TS 18599, um nur einige Neuerungen zu nennen. Ab 2028 werden neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude zu errichten sein, ab 2030 dann alle Neubauten. Die Brennstoffversorgung muss ab 2029 sukzessive auf Biokraftstoffe oder Wasserstoff umgestellt werden. Zum Schutz von Mietern werden dafür detaillierte Regeln mit umfangreichen Ausnahmen erlassen.


Wir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der


Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und Anforderungen für die Beratung und die Baupraxis verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben.


Programm

Vom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GMG

  • Fortführung des GEG zum GModG – Aufzeigen der Unterschiede
  • Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD
  • vom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau
  • Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude
  • Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
  • Fortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung bei Heizungen – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung mit Anforderungen an die Brennstoffe
  • Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
  • Fristenregelungen, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
  • obligatorischer Energieberatungen, Gebäudemodernisierungspässe, Sanierungspflichten
  • Änderungen bei Mieterschutz, Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
  • neue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf), Effizienzklassen und Energieausweise
  • das neue baubare Referenzgebäude
  • Nachweisverfahren nach DIN V 18599, Übergang zur DIN/TS 18599
  • Navigationshilfen und FAQs
  • Fragerunde



Referent

Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht

Partner der ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner, Rottenburg und Stuttgart

- Autor des Kommentars „GEG 2024 im Bild“  und „GModG 2026 im Bild“ im Rudolf Müller Verlag.

- Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK zur aktuellen GModG-GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GModG, GEG, EnSimiMaV, EnEV, Wärmegesetzen, Normung und Förderprogrammen aktiv.

- Zahlreiche Fachpublikationen (www.solaroffice.de/publikationen).

- Er lehrt an der Hochschule Rottenburg und der Technischen Hochschule Köln.

- Weitere Infos unter www.solaroffice.de.


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