Barrierefreiheitserklärung


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website https://vwa-baden.de/ ist weitgehend vereinbar mit den Anforderungen der WCAG sowie den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das 2021 verabschiedet wurde, um die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) umzusetzen. Ab 28. Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen in Deutschland verpflichtend barrierefrei sein.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte auf unserer Website sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, unterliegen nicht den aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen und wurden daher möglicherweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet (z. B. fehlende Textalternativen).
  • Videos, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, unterliegen nicht den aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen und wurden daher möglicherweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet (z. B. fehlende Untertitel).
  • Bilder, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, unterliegen nicht den aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen und wurden daher möglicherweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet (z. B. fehlende Textalternative, kein Mindestkontrastverhältnis von Text und Textbildern).


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.12.2025 zuletzt aktualisiert. Die Bewertung der Website erfolgte sowohl durch eine interne Bewertung als auch eine automatisierte Prüfung durch WAVE Web Accessibility Evaluation Tools. Diese Erklärung betrifft ausschließlich Inhalte, die unter der Domain https://vwa-baden.de/ veröffentlicht wurden. Externe Tools, eingebundene Dienste sowie Dokumente von Drittanbietern fallen nicht in ihren Geltungsbereich.


Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte nicht zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte unter https://www.vwa-baden.de/kontaktformular

Wir bemühen uns, Verbesserungsvorschläge innerhalb von 4 Wochen zu bearbeiten.


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von 4 Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an folgende Durchsetzungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internetseite: schlichtungsstelle-bgg.de