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Mietrecht Update 2026: Wohnraummietrecht - Aktuelle Rechtsprechung

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-59120K
Datum Di. 01.12.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 300,00 € (inkl. Mittagessen)
Teilnehmer 8 - 25

Zielgruppe

Erfahrene Mitarbeitende der Liegenschaftsverwaltungen und von Wohnungsbaugesellschaften, die mit Mietangelegenheiten befasst sind.


Seminarbeschreibung

Jedes Jahr erstellt Rechtsanwalt Thomas Hannemann eine Zusammenfassung der aktuellen Rechtsprechung im Wohnraummietrecht, insbesondere der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), der dieses Rechtsgebiet prägt.


Hinweis

Die bis zum Seminartermin veröffentlichte Rechtsprechung wird berücksichtigt.


Programm


I. Vertragsschluss und Vertragsinhalt


1.        Vertragsschluss        

Wann liegt ein Mietvertrag nur zum vorübergehenden Gebrauch vor?        

2.        Miet-AGB        

  • „Streichen der Fenster und Außentüren von innen“ wirksam?
  • Wann ist eine Indexmietklausel ausreichend transparent?        
  • Ist eine unaufgefordert geleistete Mietbürgschaft auch bei Verstoß gegen § 551 BGB wirksam?        

3.        Sonstiges        

Aufklärungspflicht des Vermieters über Eigennutzungswunsch bzw. Verkaufspläne?        



II.        Rechte und Pflichten der Parteien während des bestehenden Mietverhältnisses        


  • Wann stellt Legionellenbefall des Trinkwassers einen Mietmangel dar?
  • Mangel durch Verschattung und Verdunkelung infolge Nachverdichtung?        
  • Belehrungspflicht des Vermieters über richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten?        
  • Haftet der Vermieter für einen Glatteisunfall, auch wenn ein professioneller Winterdienst beauftragt wurde?        
  • Mietervorkaufsrecht auch bei Teileigentum?        
  • Vorkaufsrecht des Mieters bei Wohnungsverkauf an eine Personenhandelsgesellschaft, deren Gesellschafter mit der Verkäuferin identisch sind?        


III.        Mietpreisrecht        


1.        Grundmiete        

  • Die erste Verlängerung der Mietpreisbremse 2020 ist verfassungsgemäß        
  • Gilt die Mietpreisbremse bei Vereinbarung eines Mietverzichts?        
  • Ausnahme Neubau auch bei bewohnbar gemachter, zuvor nicht nutzbarer Wohnung?        
  • Ist der Ausnahmetatbestand der Vormiete auch bei Verletzung der vorvertraglichen Auskunftsobliegenheit des Vermieters zu berücksichtigen?        

2.        Mieterhöhung        

Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete bei einer Wohngemeinschaft ermittelt?

3.        Betriebskosten        

a)        Umlage        

    • Sind Wartungskosten von Rauchwarnmeldern in Gemeinschaftsflächen umlagefähig?        
    • Sind die vollen Betriebskosten bei Umstellung von Einzelöfen auf Wärmecontracting umlagefähig?

b)        Abrechnung        

    • Umfang des Einsichtsrechts und DSGVO        
    • Wann ist das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt?        
    • Gilt der Einwendungsausschluss auch für Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot?        
    • Betriebskosten: Zur Schätzung eines Mindestbetrags bei pauschalen Abzügen        

4.        Mietsicherheiten        

Anspruch des Mieters auf Auszahlung eines verpfändeten Sparguthabens nach der Insolvenz des Mieters?        



IV.        Beendigung und Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses        


1.        Kündigung        

a)        Ordentlich        

    • Voraussetzungen an eine Kündigung in einem elektronisch übermittelten Schriftsatz
    • Vermüllte Wohnung als Kündigungsgrund?
    • Besteht bei gemeinsamer Vermietung und Eigennutzungswunsch nur eines Ehegatten ein Anspruch auf Zustimmung des anderen Partners?Eigenbedarfskündigung durch Gesellschaft bürgerlichen Rechts?        
    • Kann eine rechtsfähige GbR neuen Rechts wegen Eigenbedarfs kündigen?        
    • Anforderungen an die Konkretisierung des Eigenbedarfswunsches        
    • Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung        
    • Reichen Theaterbesuche als Eigenbedarf?        
    • Zu Zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Eigennutzungswunsches
    • Ist die beabsichtigte Familiengründung eine unzulässige Vorratskündigung?        
    • Eigenbedarf, wenn Vermieter die eigene Wohnung im selben Haus umbauen und verkaufen will?
    • Folgen vorformulierter Einschränkungen des § 573 Abs. 2 BGB im Mietvertrag?        
    • Schadensersatzanspruch des Mieters bei formell unwirksamer Vermieterkündigung?        
    • Vorgetäuschter Eigenbedarf: Beweislast und -erleichterungen für Schadensersatzansprüche        
    • Vorgetäuschter Eigenbedarf: Was ist der ersatzfähige Schaden?        
    • Auch Kündigungen ohne erforderliches berechtigtes Interesse erst ab Eigentumseintragung?        
    • Kündigungssperrfrist bei Veräußerung an eine Personenhandelsgesellschaft?        
    • Wann beginnt die Kündigungssperrfrist bei Erwerb und Weiterveräußerung durch eine Personenhandelsgesellschaft?        
    • Kündigungssperrfrist auch bei Einbringung einer Wohnung in eine aus dem Vermieter und seiner Familie bestehende GbR?        

b)        Außerordentlich        

    • Fristlose Kündigung wegen erneuter unpünktlicher Mietzahlung nach Abmahnung?        
    • Fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2a BGB wegen Verzugs mit der Stellung einer Bürgschaft?

c)        Zur Sozialklausel        

    • Wann sind gerichtliche Zweifel an einem Sachverständigen angebracht?        
    • Ist ein Sachverständigengutachten über die Umzugsfähigkeit eines Mieters erforderlich?        

2.        Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses        

  • Nutzungsentschädigung: Anforderungen an ein Vorenthalten der Mietsache        
  • Nutzungsentschädigung: Zur Höhe des bereicherungsrechtlichen Anspruchs        



V.        Verjährung        

Schlüsseleinwurf in Vermieterbriefkasten = Rückerhalt der Mietsache?        








Referent

Thomas Hannemann

Rechtsanwalt , Anwaltskanzlei Thomas Hannemann Karlsruhe,

Seit 1986 Anwalt in Karlsruhe mit der Kernkompetenz im privaten Immobilienrecht (u. a. Bau- und Architektenrecht; Bauträgerrecht, Miet- und Pachtrecht; Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht), Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM); vielfältige Veröffentlichungen und Vorträge; empfohlen in allen FOCUS-Anwaltsexpertenlisten seit 1999, zuletzt 2024 als TOP-Anwalt im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.


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