Vermögenseinsatz, Darlehen und Aufwendungsersatz in der Sozialhilfe SGB XII
Seminarnr. | 25-63333K |
Datum | Mi. 12.11.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 298,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 15 |
Zielgruppe
Mitrbeitende, die mit der Bearbeitung der sich aus dem Rechtsgebiet ergebenden Aufgaben betraut sind.
Seminarziel
Im Seminar wird der Einsatz des Vermögens in der Sozialhilfe nach dem SGB XII unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und der Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg thematisiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung von Leistungen gegen Aufwendungsersatz und als Darlehen behandelt.
Seminar-Programm
- Abgrenzung Einkommen und Vermögen
- Vermögensbegriff, Verwertbarkeit, Arten der Vermögensverwertung, Vermögen im Ausland
- Feststellung des Vermögens (Amtsermittlungsgrundsatz, Mitwirkungspflichten, Beweislastentscheidung)
- Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 und 10 SGB XII
- Schutz des angemessenen Hausgrundstücks nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII
- Schutz kleinerer Barbeträge nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII und Mischhaushalte (SGB II, SGB XII)
- Härtefallregelung nach § 90 Abs. 3 SGB XII
- Leistungen als Darlehen (Verfahren, Darlehensbescheid bzw. -vertrag, Sicherung, Rückzahlung, Erbenhaftung)
- Leistungen gegen Aufwendungsersatz nach § 19 Abs. 5 SGB XII (Voraussetzungen, Verfahren, Geltendmachung des Aufwendungsersatzes)
Dozent
Thomas Haag
Leitender Kreisverwaltungsdirektor a.D., Backnang
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12e76135 Karlsruhe
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