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Nachträge, Bauzeit und Schlussrechnungsprüfung (VOB/B) - Praktische Tipps und Überblick mit Gestaltungsmöglichkeiten

Kurs abgeschlossen
Seminarnr. 26-60612K
Datum Mo. 22.06.2026 - Di. 23.06.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 2 Tage
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 599,00 € (inkl. Mittagessen)
Teilnehmer 8 - 25

Hinweis

16 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen


Zielgruppe

  • Teilnehmer:innen insbesondere aus der öffentlichen Verwaltung und deren Berater (Architekten:innen, Beratende Ingenieure:innen, Ingenieure:innen), Betriebswirte:innen, Juristen:innen,
  • Anfänger:innen und Fortgeschrittene


Seminarziele

  • Praxisnahe, effiziente Vorabprüfung
  • Leistungsgerechte und faire Vergütung
  • Konflikterkennung - Konfliktvermeidung
  • Lösungen anhand der neueren Rechtsprechung


Seminarbeschreibung

Beispiele:

  • Mischkalkulation und spekulative Preise sind im Vergabeverfahren oft schwierig zu greifen.

Jedoch bietet das Vertragsrecht bei der Schlussrechnungsprüfung Korrekturmöglichkeiten, trotz erfolgter Abschlagszahlungen hierauf.

  • Klassiker ist bei Nachträgen die Urkalkulation. Nach neuerer Rechtsprechung sind die tatsächlichen Kosten in den Blick zu nehmen.

Das Seminar vermittelt einen vertieften Überblick über die Behandlung von Nachträgen und Abrechnungen von Bauleistungen nach VOB/B


Programm

I. Nachtragsmanagement - Prüfungsreihenfolge

1. Vorprüfung „quick & dirty“ (Abnahme, Fälligkeit, Prüffähigkeit, Verjährung, Schlusszahlungseinrede,    

   Verwirkung, Stundenlohnarbeiten, spekulative Preise)

2. Leistung und Vergütung, § 2 VOB/B

3. Anpassung Ausführungsfristen

4. Behinderung: Entschädigung, § 642 BGB, Schadensersatz § 6 Abs. 6 VOB/B

5. Vertragsstrafe, § 11 VOB/B


II. Leistungsänderungen in der Baudurchführung

1. Normalfall: § 2 Abs. 1 und 2

2. Mehr- / Mindermengen: § 2 Abs. 3 VOB/B

3. Eigenleistung des AG: § 2 Abs. 4 VOB/B

4. Bauentwurfsänderung: § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 5 VOB/B

5. Zusatzleistung: § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 6 VOB/B

6. Nachtrag trotz Pauschalvertrag: § 2 Abs. 7 VOB/B

7. Auftragslose Leistung: § 2 Abs. 8 VOB/B

8. Stundenlohnarbeiten: § 15 VOB/B


III. Bauzeitverzögerung - Kostenkonsequenz

1. Ausführungsfristen: § 5 Abs. 1 – 4 VOB/B

2. Anpassung der Ausführungsfristen § 6 Abs. 2 – 4 VOB/B

3. § 6 Abs. 6 BGB Schadensersatz und § 642 BGB Entschädigung

4. § 11 VOB/B Vertragsstrafe


Referent

RA Michael Wiesner, LL.M.

Dipl.-Betriebswirt (FH)

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Bad Kreuznach, Mannheim, Frankfurt a. M.


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Unsere Akademie

Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden (VWA) ist eine renommierte Bildungseinrichtung mit Sitz in der Kaiserallee in Karlsruhe.

Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.

Die VWA Baden bietet Weiterbildungsformate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Recht und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agile Methoden, Rhetorik, Quereinstieg in die Verwaltung und ein Lehrgang zur Digitalen Koordination und Organisationsentwicklung in Kommunen und Institutionen finden sich im Portfolio.

Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2027 bezieht die VWA Baden Räumlichkeiten im Neubau des KARLA Bildungs- und Verwaltungsszentrum mitten in Karlsruhe. 

Auf fast 1000m² finden sich dort im Erdgeschoss dann modernste Seminarräume, Coffepoints, Projekträume und Büros für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VWA Baden.