Ordnungswidrigkeitenrecht III - Praxisworkshop: Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen juristische Personen und Personengesellschaften (einschließlich der Neuregelung zur Einziehung nach § 29a)
| Seminarnr. | 26-54490K |
| Datum | Do. 22.01.2026 - Fr. 23.01.2026 |
| Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
| Dauer | 2 Tage |
| Seminarort | Online |
| Gebühr | 567,00 € |
| Teilnehmer | 8 - 18 |
Zielgruppe
Sachbearbeitende, die in ihrer Tätigkeit mit betriebsbezogenen Ordnungswidrigkeiten konfrontiert sind.
Seminarziel
Das Seminar wird mit engem praktischem Bezug aufzeigen welche Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt, wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten.
Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung und Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert. Dabei wird auch auf die Neuregelung des § 29a OWiG eingegangen.
Programm
- Unternehmensformen
- Betriebsbezogene Pflichten
- Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
- Selbstständige und unselbstständige Hilfspersonen eines Unternehmens, Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OwiG
- Gewinnabschöpfung und Einziehung nach §§ 17 Abs. 4, 30 Abs. 3, 29a OWiG
- Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen
- Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
- Mit Fallbeispielen und Gerichtsurteilen
Methodik
Die Wissensvermittlung erfolgt durch einen praxisnahen Vortrag mit zahlreichen Fallbeispielen und Gerichtsurteilen.
Referent
Jörg Hamacher
Leiter des Eigenbetriebes Schul- und Gebäudemanagement Landkreis Ahrweiler; Geschäftsführer der Solarstrom Ahrweiler GmbH Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)/ Inhaber des Verwaltungsdiploms (VWA), Master of public Administration (MPA), über 20 Jahre Tätigkeit in der Kommunalverwaltung in verschiedensten Bereichen, u. a. langjährige Tätigkeit zunächst als Sachbearbeiter, später als Sachgebietsleiter in einer zentralen Bußgeldstelle. Seit 2008 ist Jörg Hamacher bundesweit als freier Referent im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts für verschiedene kommunale, staatliche sowie private Fort- und Weiterbildungseinrichtungen tätig.
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