Kursangebote Kursdetails
Veranstaltung "Ausländerrecht- Aufenthalt zu Zwecken der Erwerbstätigkeit" (Nr. 54285K) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Ausländerrecht- Aufenthalt zu Zwecken der Erwerbstätigkeit

Anmeldung möglich
Seminarnr. 25-54285K
Datum Di. 02.12.2025
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 296,00 € (inkl. ME)
Teilnehmer 8 - 30

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter:innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien, die bereits in der Ausländerverwaltung tätig sind und über eine gewisse berufliche Erfahrung verfügen. Ebenfalls ansprechen wollen wir alle Teilnehmer:innen der Einführungsseminare.


Seminarziel

In diesem Seminar werden die Grundlagen des Aufenthalts zu Erwerbszwecken und die verschiedenen Arten der Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken in ihrer Gesamtheit behandelt.


Zum Seminar

Im Seminar geht es um den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Erwerbstätigkeit. Hauptthema ist die Erwerbstätigkeit als originärer Hauptzweck des beantragten Aufenthaltstitels und die Erwerbszuwanderung im Sinne der sog. „Fachkräfteeinwanderung“. Thema des Seminars ist aber auch die Erwerbstätigkeit von Nicht-Fachkräften, Freiberuflern und Selbständigen.


Programm

  • Die Grund-Strukturen des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen zur Erwerbstätigkeit mit und ohne Aufenthaltstitel
  • Die Erwerbszuwanderung in Form der Einreise zur Erwerbstätigkeit mit Visum
  • Die Grundsätze der Fachkräfte-Einwanderung nach § 18 AufenthG insbesondere die Grundvoraussetzungen des § 18 Abs. 2 AufenthG
  • Das Verfahren der Beteiligung der Agentur für Arbeit und Übersicht zu den Anerkennungsverfahren
  • Die einzelnen Rechtsgrundlagen des Aufenthalts zur Erwerbstätigkeit der §§ 18 – 21 AufenthG im Überblick:
    • Die „Blaue Karte EU“ für Hochqualifizierte nach § 18g AufenthG
    • Fachkräfte mit Berufsausbildung nach § 18a AufenthG
    • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nach § 18b AufenthG
    • Die Arbeitsplatz-Suche für Fachkräfte nach § 20 AufenthG
    • Die Erwerbszuwanderung von Nicht-Fachkräften (§ 19c AufenthG i.V.m. der BeschV)
    • Die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete nach § 19d AufenthG
    • Die Chancen-Karte nach § 20a AufenthG und das „Punkte-System“ nach § 20b AufenthG
    • Die Aufenthaltserlaubnis für Selbständige u. Freiberufler nach § 21 AufenthG


Referententeam

Dr. Ina Bauer

Richterin, VGH Mannheim


Professor Wolfgang Armbruster

Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen a. D.,

Honorarprofessor an der Hochschule der Polizei BW,

Lehrbeauftragter an der Universität Tübingen und verschiedenen Hochschulen


Seminar teilen: