Web-Seminar: Gewährung von Erschwerniszuschlägen an Beschäftigte nach TVöD
| Seminarnr. | 27-52651K |
| Datum | Fr. 19.03.2027 |
| Uhrzeit | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dauer | 1 Vormittag |
| Seminarort | Online |
| Gebühr | 199,00 € |
| Teilnehmer | 8 - 25 |
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen aus Personalämtern, Personalstellen und der Entgeltabrechnung sowie Beschäftigte aus anderen Dienststellen, die mit tariflichen Zulagen, Zuschlägen und sonstigen Zahlungen befasst sind.
Seminarziel
Die Teilnehmenden erhalten einen kompakten Überblick über die tariflichen Grundlagen von Zulagen, Zuschlägen und sonstigen Zahlungen im öffentlichen Dienst. Ein Schwerpunkt liegt auf den Erschwerniszuschlägen nach § 19 TVöD und den weiterhin geltenden bezirklichen Regelungen.
Anhand konkreter Fälle wird die Übertragung älterer Regelungen auf heutige Arbeitsbedingungen eingeordnet. Ziel ist mehr Sicherheit bei der tarifgerechten Bewertung und praktischen Anwendung.
Seminarbeschreibung
Viele bezirkliche Regelungen zu Erschwerniszuschlägen stammen aus einer Zeit, in der Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen anders ausgestaltet waren als heute.
Über den Überleitungstarifvertrag gelten diese Regelungen teilweise weiterhin. Ihre Anwendung auf aktuelle Sachverhalte führt deshalb regelmäßig zu Auslegungs- und Abgrenzungsfragen.
Das Seminar ordnet die tariflichen Grundlagen ein und zeigt anhand konkreter Fälle, wie bestehende Regelungen auf heutige Arbeitsbedingungen übertragen werden können.
Programm
- Tarifliche Grundlagen zu Zulagen, Zuschlägen und sonstigen Zahlungen
- Erschwerniszuschläge nach § 19 TVöD
- Bezirkliche Regelungen und Überleitungstarifvertrag
- Übertragung älterer Regelungen auf heutige Arbeitsbedingungen
- Auslegungs- und Abgrenzungsfragen
- Besprechung konkreter Praxisfälle
Referent
Wolfgang Bohnert,
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, Karlsruhe
