Web-Seminar: BauGB-Upgrade - Das Gesetz zur Modernisierung des Städtebaurechts
| Seminarnr. | 26-60038K |
| Datum | Fr. 04.12.2026 |
| Uhrzeit | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dauer | 1 x vormittags |
| Seminarort | Online |
| Gebühr | 195,00 € |
| Teilnehmer | 8 - 50 |
Hinweis
AKBW-Fortbildungspunkte der Architektenkammer Baden-Württemberg wurden beantragt.
Das Gesetz tritt aller Voraussicht nach Ende 2026 in Kraft. Die Inhalte beruhen auf dem geplanten Gesetzesentwurf.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Bereich des Bauplanungsrechts, an Baurechtsbehörden sowie an Entwurfsverfasser und Planungsbüros.
Seminarbeschreibung
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts tritt die nächste große Reformstufe des Baugesetzbuchs in Kraft. Nach dem 2025 eingeführten "Bau-Turbo" bringt diese Novelle eine umfassende Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts mit sich. Diese hat deutliche Auswirkungen auf das Bauleitplanverfahren, den Wohnungsbau, die Regelungsmöglichkeiten der Kommunen sowie die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Seminarziel
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden über die neuen gesetzlichen Regelungen der BauGB Novelle zu informieren und deren Bedeutung für die praktische Arbeit in Kommunen, Baurechtsbehörden und Planungsbüros einzuordnen. Im Fokus stehen die zentralen Neuerungen sowie deren Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Vorhaben.
Programm
Änderungen im Baugesetzbuch
- Überblick - Einordnung in die bisherige Reform-Chronologie (Bau-Turbo)
- Erweiterung der Planungsgrundsätze - Neustrukturierung des Belangekatalogs
- Stärkung des Wohnungsbaus durch überragendes öffentliches Interesse
- Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft auch in Geld möglich
- Erleichterungen bei der Umweltprüfung
- Vollständig elektronische und einstufige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Fristen für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens
- Stärkung des Flächenutzungsplans für Transformationsvorhaben
- Neue Festsetzungsmöglichkeiten für Klimawandelanpassung
- Neue Schwellenwerte für Bebauungspläne der Innenentwicklung
- Erweiterte Baumöglichkeiten im Außenbereich - z.B. Feuerwehr
- Einführung einer Wiederherstellungssatzung - Verordnung (EU) 2024/1991
Änderungen in der Baunutzunsverordnung
- Entfall der Kleinsiedlungsgebiete
- Neue Nutzungsart „Musikclubs“
- Experimentelle Sondergebiete
- Versiegelungsfaktor
- Verkaufsflächenzahl und Größe der Verkaufsfläche
- Erstmals eigene Vollgeschossdefinition
Referent
Manfred Busch
Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D.
Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Autor diverser Fachliteratur wie beispielsweise der Kommentierung der Landesbauordnung
