Ausländerrecht und Sozialämter inkl. Asylbewerberleistungsstellen - Grundlagen für die jeweilige Leistungsgewährung SGB II, SGB XII, AsylbLG
Seminarnr. | 25-63404K |
Datum | Mo. 24.11.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 298,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 15 |
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen von Jobcentern, Optionskommunen/Sozialämtern/Ausländerbehörden, Sozial-leistungsträgern (SGB II/AsylbLG), Beratungsstellen für Ausländer*innen (auch Ehrenamtliche), Jugendämtern.
Ebenso auch Schuldnerberater*innen, Integrationsbeauftragte, Flüchtlings- bzw. Integrationsmanager *innen und Integrationssozialarbeiter*innen.
Zum Seminar
Dieses interdisziplinäre Seminar klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf Aufenthalt besteht, ob und wann eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II und dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren sind.
Damit wird eine richtige Beratung der entsprechenden Klientel gewährleistet. Für neu zugewanderte oder geflüchtete Menschen gelten in Deutschland verschiedene Regelungen des Migrations- aber auch des Leistungsrechts.
Durch umfangreiche gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren ist die Gesamtproblematik sehr komplex geworden. Weitere gesetzliche Änderungen wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und
ein Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge über eine Beschäftigung sind Anfang des Jahres 2020 in Kraft getreten.
Dazu kommt jetzt auch noch ein Chancenaufenthaltsrecht für Geduldete und die Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Seminarziel
Es werden aktuelle Grundkenntnisse des Migrationsrechtes vermittelt. Darüber hinaus erhalten die Kursteilnehmer*innen einen Überblick über rechtliche Besonderheiten im und nach Abschluss des Asylverfahrens von Flüchtlingen als Schwerpunktthema.
In der Praxis werden Sachbearbeiter*innen auch oft mit der Frage konfrontiert, was für konkrete Auswirkungen der Bezug von bestimmten Leistungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status von Ausländern bis hin zur Einbürgerung hat.
Das reine Leistungsrecht steht in diesem Seminar nicht im Vordergrund.
Programm
- Einführung in das Migrationsrecht
- Status während des Asylverfahrens
- Status nach Abschluss des Asylverfahrens
- Aufenthaltstitel nach dem AufenthG
- Humanitäre Aufenthaltstitel und Aufnahme aus Krisengebieten
- Familiennachzug
- verschiedene Duldungsarten wie Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
- Statuswechsel: von der Aufenthaltsgestattung/Duldung bis zum Aufenthaltstitel
- Lebensbedingungen mit unterschiedlichem Status (Sozialleistungen, Erwerbstätigkeit, Integrationskurs etc.)
- Abgrenzung der Leistungssysteme SGBII/AsylbLG für Ausländer/-innen
- Auswirkungen von öffentlichen Leistungen/Mitteln, Schulden, Insolvenzen etc. auf den Aufenthaltsstatus von Ausländer*innen bis hin zur Einbürgerung
- Verpflichtung zum Integrationskurs im Rahmen einer EGV nach § 15 SGB II, ausländerrechtliche Auswirkung bei Nichtteilnahme mit Sanktions-Möglichkeiten, Umgang mit Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG
- Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit beschleunigtem Fachkräfteverfahren
- Bleiberecht für Geduldete – Chancen-Aufenthaltsrecht“
- Ukraine Massenzustrom-Richtlinie
- Mittel und Wege zu einer optimalen Kooperation zwischen Leistungsbehörden und Ausländer-ämtern unter Beachtung des Datenschutzes
Dozent
Ludwig Schuster,
Landratsamt Ortenaukreis,
Migrationsamt, Ausländer, Staatsangehörigkeit, Standesamtsaufsicht,
Offenburg (Abteilungsleiter der Ausländerbehörde)
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12f76133 Karlsruhe
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Die VWA Baden bietet Formate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agilität und Digitalität, Rhetorik, Wissensmanagement, Quereinstieg in die Verwaltung und das berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaft finden sich im Portfolio.