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Das 1 x 1 des Mietrechts - Teil III - Mieterhöhung und Kündigung

Kurs abgeschlossen
Seminarnr. 26-59110K
Datum Do. 21.05.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 300,00 € (inkl. Mittagessen)
Teilnehmer 8 - 15

Zielgruppe

Mitarbeitende der Liegenschaftsverwaltungen und von Wohnungsbaugesellschaften, die mit Mietangelegenheiten befasst sind. Ebenso sind sonstige Interessierte willkommen.


Seminarziel

Sie erhalten einen Einblick in die Themen: Mieterhöhung und Kündigung


Programm


I. Mieterhöhung

  • Vertragliche Mieterhöhungsmöglichkeiten
    • Mieterhöhungsvereinbarung im Einzelfall
    • Staffel- und Indexmiete (§§ 557 a und b BGB)
  • Gesetzliche Mieterhöhungsmöglichkeiten bei preisfreiem Wohnraum
    • Mietanpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 - § 558 e BGB)
    • Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen (§§ 559 – 559b BGB)


II. Kündigung und Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses

  • Beendigung des Mietverhältnisses
    • Kündigungserklärung/allgemeine Grundsätze
    • Kündigung durch und gegenüber einer Personenmehrheit sowie Bevollmächtigten
    • Erklärungsinhalt, Form, Zugang
    • Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung
    • Wegfall der Kündigungsfolgen
  • Ordentliche Kündigung
    • Kündigungsformalien, insbesondere Fristen
    • Erforderlichkeit eines berechtigten Interesses als Kündigungsgrund, einschl. der Einschränkungen und Ausnahmen gem. § 549 BGB
      • Vertragspflichtverletzung und Eigenbedarf nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB
      • Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung - § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB
      • Teilkündigung von Nebenräumen - § 573 b BGB
      • Andere Fälle berechtigten Interesses (z. B. Kündigungsgründe der öffentlichen Hand)
    • Widerspruch und Fortsetzungsverlangen – §§ 574ff. BGB
      • Anwendungbereich dieser Sozialklausel
      • Form und Frist
      • Härtegründe und Interessenabwägung
      • Inhalt und Wirkungen
    • Besonderheiten bei Werkwohnungen
  • Außerordentliche unbefristete Kündigung – §§ 543, 569 BGB
    • Gemeinsame Regeln
    • Fristlose Kündigungsgründe im Einzelnen
      • Nichtgewährung des Gebrauchs
      • Gesundheitsgefährdung
      • Vertragswidriger Gebrauch
      • Zahlungsverzug
      • Verzug mit der Kautionszahlung - § 569 Abs. 2a BGB  
      • Kündigung wegen schuldhaften Vertragsverstoßes
      • Kündigung aus wichtigem Grund - §§ 314, 242 BGB
  • Außerordentliche befristete Kündigung - § 573d BGB
    • Allgemeines
    • Einzelne Kündigungsgründe, z. B.:
      • Maßnahmen zur Modernisierung und Verbesserung - § 555e BGB
      • Gebrauchsüberlassung an Dritte - § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
      • Mietverträge von mehr als 30 Jahren - § 544 BGB
      • Tod des/der Mieters/in - § 564 BGB
      • Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum - § 561 BGB
  • Rücktritt - § 572 Abs. 1 BGB
  • Zeitablauf/auflösende Bedingung – §§ 575, 572 Abs. 2 BGB
  • Aufhebungsvertrag
    • Zustandekommen
    • Inhalt
    • Gestellung eines Mietnachfolgers
  • Öffentlich-rechtliche Gründe (Polizeiliche bzw. wohnungswirtschaftliche/städtebauliche Maßnahmen)


III. Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses

  • Anspruch des/der Vermieters/in auf Räumung und Herausgabe
    • Besitzeinräumung
      • Inhalt, Herausgabeanspruch gegen Dritte
    • Zustand des Mietobjektes bei Rückgabe
      • Inhalt der Räumungspflicht
      • Wegnahme von Einrichtungen/ Rückgängigmachung baulicher Veränderungen
      • Renovierungspflichten/Beseitigung der Folgen vertragswidrigen Gebrauchs
      • Folgen bei Nichterfüllung
      • Schadensersatz wegen Beschädigungen bzw. wegen unterlassener Schönheitsreparaturen oder Verletzung von Obliegenheiten
  • Vermieteransprüche wegen verspäteter Räumung und Herausgabe
    • Vorenthaltung des Mietobjekts
    • Nutzungsentschädigung
    • Schadensersatz (wegen Verzuges/pVV/Umfang)
    • Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung - §§ 812 ff. BGB
    • Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis - §§ 987 ff. BGB
    • Haftungseinschränkungen im Wohnraummietrecht
  • Mieteransprüche
    • Wegnahme von Einrichtungen
    • Rückgabe von Sicherheiten
    • Rückabwicklung sonstiger Mieterleistungen
    • Verwendungsersatz - § 539 BGB
  • Abstandszahlungen
  • Verjährung/Verwirkung


­­­Referentin

Bettina Klein

Rechtsanwältin

Anwaltskanzlei Lutz Beck Grobosch

Karlsruhe

empfohlen in allen FOCUS-Anwaltsexpertenlisten seit 1999, zuletzt 2024 als TOP-Anwalt im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.


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