Seminardetails
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Einsatz des Einkommens für Leistungen nach dem 5. und 7.- 9. Kapitel SGB XII - Kostenbeitrag für ambulante und stationäre Leistungen

Anmeldung möglich
Seminarnr. 25-63331K
Datum Do. 25.09.2025
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 298,00 € (inkl. ME)
Teilnehmer 8 - 25

Zielgruppe

Mitarbeitende, die in ihrem Aufgabengebiet mit der Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen betraut sind. Insbesondere Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter bei Sozialämtern, die bei der Entscheidung über Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII beteiligt sind


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Das SGB XII regelt, welche Leistungen in bestimmten Lebenssituationen (z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, besondere soziale Schwierigkeiten, sonstige Lebenslagen [u. a. Blindheit, Bestattungskosten]) nach dem 5. und 7. bis 9. Kapitel erbracht werden. Um trotz der eingetretenen Notlage ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen, sind Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen nur in zumutbarem Umfang zum Einkommenseinsatz verpflichtet. Dabei wird eine einheitliche Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII) angewendet. Weiter sind ergänzende Regelungen für Leistungen in (teil-)stationären Einrichtungen zu beachten (§ 92 SGB XII),

sowie Besonderheiten bei bestimmten Sachverhalten.


Seminarprogramm

Den Seminarteilnehmenden werden die rechtlichen Grundlagen (einschließlich aktueller Rechtsprechung) sowie die Systematik des Einkommenseinsatzes für Leistungen nach dem 5. und 7. bis 9. Kapitel SGB XII vermittelt. Die praktische Anwendung wird anhand von Fall- und Berechungsbeispielen anschaulich dargestellt.


• Kreis der zum Einkommenseinsatz verpflichteten Personen (§ 19 Abs. 3 SGB XII)

• Überblick zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

• Anrechenbares Einkommen (§§ 82 – 84 SGB XII)

• Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII

• Zumutbarer Einsatz des Einkommens über bzw. unter der Einkommensgrenze (Kostenbeitrag/ Aufwendungsersatz) nach §§ 87 – 89 und 92 SGB XII mit Berechnungsbeispielen

• Besondere Sachverhalte und Einsatz des

• Einkommens in diesen Fällen

• Verfahrenshinweise


Dozentin

Frau Ines Amanovic

Sozialamt Stuttgart


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Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.

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