Einsatz des Einkommens für Leistungen nach dem 5. und 7.- 9. Kapitel SGB XII - Kostenbeitrag für ambulante und stationäre Leistungen
Seminarnr. | 25-63331K |
Datum | Do. 25.09.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 298,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 25 |
Zielgruppe
Mitarbeitende, die in ihrem Aufgabengebiet mit der Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen betraut sind. Insbesondere Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter bei Sozialämtern, die bei der Entscheidung über Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII beteiligt sind
Zum Seminar
Das SGB XII regelt, welche Leistungen in bestimmten Lebenssituationen (z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, besondere soziale Schwierigkeiten, sonstige Lebenslagen [u. a. Blindheit, Bestattungskosten]) nach dem 5. und 7. bis 9. Kapitel erbracht werden. Um trotz der eingetretenen Notlage ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen, sind Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen nur in zumutbarem Umfang zum Einkommenseinsatz verpflichtet. Dabei wird eine einheitliche Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII) angewendet. Weiter sind ergänzende Regelungen für Leistungen in (teil-)stationären Einrichtungen zu beachten (§ 92 SGB XII),
sowie Besonderheiten bei bestimmten Sachverhalten.
Seminarprogramm
Den Seminarteilnehmenden werden die rechtlichen Grundlagen (einschließlich aktueller Rechtsprechung) sowie die Systematik des Einkommenseinsatzes für Leistungen nach dem 5. und 7. bis 9. Kapitel SGB XII vermittelt. Die praktische Anwendung wird anhand von Fall- und Berechungsbeispielen anschaulich dargestellt.
• Kreis der zum Einkommenseinsatz verpflichteten Personen (§ 19 Abs. 3 SGB XII)
• Überblick zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen
• Anrechenbares Einkommen (§§ 82 – 84 SGB XII)
• Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII
• Zumutbarer Einsatz des Einkommens über bzw. unter der Einkommensgrenze (Kostenbeitrag/ Aufwendungsersatz) nach §§ 87 – 89 und 92 SGB XII mit Berechnungsbeispielen
• Besondere Sachverhalte und Einsatz des
• Einkommens in diesen Fällen
• Verfahrenshinweise
Dozentin
Frau Ines Amanovic
Sozialamt Stuttgart
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12e76135 Karlsruhe
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Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.
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