Seminardetails
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Leitentscheidungen im Baurecht für Baden-Württemberg

Anmeldung möglich
Seminarnr. 25-60035K
Datum Mi. 02.07.2025
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 299,00 € (inkl. ME)
Teilnehmer 8 - 25

Hinweis

8 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Stadtplanung.



Zielgruppe

Bürgermeister/-innen, Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen von Planungsämtern und Baurechtsbehörden, Fachanwält/-innen, Architekt/-innen und Stadtplaner/-innen



Inhalte

Im Seminar werden für die baurechtliche Praxis einschlägige Leitentscheidungen insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht im Zeitraum ab März 2024 referiert.
Die gerichtlichen Entscheidungen werden in ihren jeweiligen Sachverhalten, Leitsätzen und Entscheidungsgründen im Detail dargestellt sowie kommentierend bewertet.


BauGB/BauNVO

Bauleitplanung

  • Fehlende Umsetzungsbereitschaft eines Grundeigentümers
  • Straßenplanung durch Bebauungsplan: Belange des Klimaschutzes
  • Verzicht auf Wendehammer für Sackgasse
  • Naturschutzrechtlicher Ausgleich durch städtebaulichen Vertrag
  • Maximale Traufhöhen, Zulässigkeit bestimmter Gebäudeteile
  • Festsetzung Geschossflächenzahl: Funktionslosigkeit
  • Prozentuale Beschränkung der Wohnnutzung
  • Steuerung der Wohndichte
  • Verwendungsverbot für feste/gasförmige Brennstoffe in Grillanlage
  • Ausschluss von Einzelhandel in sektoralem Bebauungsplan
  • Veränderungssperre: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • Veränderungssperre: Sicherung Prostitutionsgewerbekonzept
  • Fortgeltung Bebauungsplan ohne Umweltbericht, § 13b BauGB a.F.


Zulässigkeit von Vorhaben

  • Boardinghouse in WR: kleiner Beherbergungsbetrieb
  • Terminwohnung im MI
  • Einfamilienhaus im WA auf einzigem Grundstück ohne Baugrenzen
  • Fremdwerbung auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche
  • Fremdwerbung, § 34 BauGB: Einzelhandelsbetriebe als Vorbild
  • Geruchsimmissionen landwirtschaftlich geprägtem Gebiet
  • Nachbargemeindeklage gegen großflächigen Einzelhandelsbetrieb
  • Befreiung für grenzständiges MFH von offener Bauweise
  • Befreiung zugunsten Wohnungsbau, atypischer Sonderfall
  • Außenbereich: Kleinbauten, Vorhabenbegriff, Duldung


LBO

  • Abstandsflächen: Grenzgarage
  • Abstandsflächen: Dachterrasse auf Grenzgarage
  • Nichtüberbaute Flächen bebauter Grundstücke: Schottergarten
  • Brandschutz: Rettungswege, Nachbarschutz
  • Brandwände: Offener Carport
  • Benachrichtigung der Angrenzer: Inhaltliche Fehler
  • Nutzungsuntersagung: Sofortvollzug
  • Abbruchanordnung: Kleinbauten, Außenbereich, Einschreitkonzept



Dozent

Karsten Harms

Rechtsanwalt,
Vizepräsident des VGH Baden-Württemberg a.D.,
RITTERSHAUS Rechtsanwälte Mannheim


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Unsere Akademie

Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden (VWA) ist eine renommierte Bildungseinrichtung mit Sitz in der Kaiserallee in Karlsruhe.

Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.

Die VWA Baden bietet Formate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agilität und Digitalität, Rhetorik, Wissensmanagement, Quereinstieg in die Verwaltung und das berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaft finden sich im Portfolio.