Seminardetails
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Veranstaltung "Energiemanagement in der Verwaltung - Klimaschutz nach der Novellierung des Klimaschutzgesetzes § 7b vom 24.10.2020 Baden-Württemberg" (Nr. 59282K) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Energiemanagement in der Verwaltung - Klimaschutz nach der Novellierung des Klimaschutzgesetzes § 7b vom 24.10.2020 Baden-Württemberg

Anmeldung möglich
Seminarnr. 25-59282K
Datum Mo. 26.05.2025
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort Online
Gebühr 271,00 €
Teilnehmer 8 - 25

Zielgruppe

Verwaltungsmitarbeiter:innen, Energiemanager:innen, Energiebeauftragte, Klimaschutzmanager:innen, Liegenschaftsnutzer, Hausmeister:innen.


Ziele des Seminars

In diesem Seminar werden die Aufgaben des kommunalen Energiemanagement mit umfassendem praxisnahen Fachwissen vermittelt. Die Teilnehmenden lernen die relevante Prozesse zu verstehen und analysieren zu können. Dabei stellt die Datenerfassung und Auswertung ein wichtiges Instrument dar. Das Seminar vermittelt einen Einblick „aus der Praxis für die Praxis“in bewährter Vorgehensweisen und gibt dem Teilnehmenden Werkzeuge und Wissen an die Hand, um die Maßnahmen zur nachhaltigen Verbrauchs- und Kostensenkung umzusetzen.


Zum Seminar

Die Landesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz (§ 7 b) vom 15.10.2020 beschlossen, dass jede Kommune ihren Energieverbrauch zu erfassen hat. Die aktuelle Situation zeigt auch, dass wir zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit, dauerhafte Maßnahmen aufbauen müssen.


Das Klimaschutzgesetz der Landesregierung fordert die dauerhafte Senkung des Energieverbrauchs zum Schutz der Ressourcen und der Umwelt. Zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit ist ein Kommunales Energiemanagement, zur systematischen Aufdeckung von Schwachstellen in Liegenschaften, unverzichtbar. Ein Kommunales Energiemanagement beinhaltet eine Vielzahl von Aufgaben und Einzelschritten. Nur die Gesamtheit der Einzelschritte führen zum langfristigen Erfolg im Klima-, Umweltschutz und der Energieversorgungssicherheit.


Programm

  • Klimaschutzgesetz BW vom 15.10.2020
  • Vorgaben der Landesregierung für die Verwaltung
  • Energieversorgungssicherheit
  • Organisatorische Vorbereitung zur Einführung
  • Geforderte Verantwortlichkeiten
  • Festlegen der Energieziele und Energiekennzahlen
  • Übersicht der vorhanden Datenlagen
  • Zustandserfassung (baulich, technisch, organisatorisch)
  • Datenerfassung / Verbrauchsanalysen
  • Energetisches Benchmarking
  • Grobdiagnosse und Feindiagnosse
  • Effizienzanalyse der technischen Anlagen
  • Umsetzungsstrategie entwickeln
  • Maßnahmenplan und Maßnahmenumsetzung
  • Energieverbrauchskontrolle und Energiebericht
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Optimierter Gebäudebetrieb
  • Tipps für Einsparmaßnahmen und aus der Praxis


Referent

Theo Karmann

Fachbüro für Immobilienmanagement,

Oberstaufen


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