Seminardetails
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Das Brandschutzkonzept der LBO BW – Teil 2: Die Detailregelungen der LBO/AVO

Kurs abgeschlossen
Seminarnr. 25-60094K
Datum Di. 08.04.2025
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort Online
Gebühr 281,00 €
Teilnehmer 8 - 20

Hinweis

8 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur


Zielgruppe

Alle, die sich mit dem vorbeugenden Brandschutz beschäftigen. Dies sind Bauherren,

Gebäudeeigentümer (u. a. auch Eigentümer oder Nutzer öffentlicher Gebäude), Architekten,

am Bau tätige Unternehmen und natürlich Baurechtsbehörden.


Seminarziel

Ziel dieses Seminars (Teil 2) ist die Vermittlung der bauordnungsrechtlichen Detailregelungen des vorbeugenden Brandschutzes. Diese sind in den §§ 4 bis 17 der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg enthalten. Teil 1 dieses zweiteiligen Seminars beinhaltet die Darstellung und Erläuterung der in der Landesbauordnung enthaltenen brandschutzbezogenen Schutzziele.


Das zweiteilige Seminar soll insgesamt einen Überblick über die genannten Regelungen verschaffen und die Teilnehmer:innen in die Lage versetzen, diese in zutreffender Weise anzuwenden.


Zum Programm

Dargestellt und erläutert werden die in der LBO/AVO enthaltenen brandschutzbezogenen
Detailregelungen. Dabei wird besonderen Wert auf eine lebendige und praxisnahe Vermittlung auf der Grundlage zahlreicher Zeichnungen, Abbildungen und konkreter Falleispiele gelegt.


Diese Veranstaltung (Teil 2) hat ausschließlich die Detailregelungen der LBO/AVO zum Inhalt.


Die Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes in der LBO werden im Teil 1 der Veranstaltung am 3. April 2025 vorgestellt und erläutert.


Programm


Tragende und raumabschließende Bauteile - §§ 4 bis 9 LBO/VO

  • Tragende Wände und Stützen
  • Außenwände
  • Trennwände
  • Brandwände
  • Decken
  • Dächer


Bauteile in Rettungswegen - §§ 10 bis 12 LBO/VO

  • Notwendige Treppen
  • Notwendige Flure
  • Notwendige Treppenräume
  • Fenster, Türen, sonstige Öffnungen


Technische Anlagen - §§ 14 bis 17 LBOVVO

  • Aufzugsanlagen
  • Lüftungsanlagen
  • Leitungen, Installationsschächte und -kanäle
  • Kleinkläranlagen, Anlagen für Abfallstoffe


Hinweis

Bitte halten Sie die Texte der Landesbauordnung und der Ausführungsverordnung bereit!


Referent

Dipl.-Ing. Manfred Busch,

Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D.

Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Autor diverser Fachliteratur wie beispielsweise der Kommentierung der Landesbauordnung


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