Seminardetails
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LBO-Reform 2025 - kompakt

Kurs abgeschlossen
Seminarnr. 25-60059K
Datum Di. 18.02.2025
Uhrzeit 09:00 - 13:00 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort Online
Gebühr 195,00 €
Teilnehmer 8 - 55

Hinweis

5 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen


Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Baurechtsbehörden und Bauämtern der Gemeinden sowie natürlich auch an Entwurfsverfasser.


Zum Programm

Die Landesbauordnung befindet sich aktuell in einer Phase zahlreicher und bedeutender Änderungen. Im November 2023 ist bereits das Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren – das u.a. die dezidierte Antragstellung aller benötigter Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen durch die Bauherrschaft vorsieht, in Kraft getreten. Bereits seit Februar 2023 ist eine Aufstockung um zwei Geschosse abstandsflächenneutral möglich, aber nur in bestimmten Situationen tatsächlich zulässig. Aktuell ist durch das „Gesetz für das schnellere Bauen“ eine umfassende „Reform“ der Landesbauordnung vorgesehen, die u.a. die bauordnungsrechtlichen Anforderungen beim Bauen im Bestand im Focus hat. Mit dem Inkrafttreten wird im Frühjahr 2025 gerechnet.


Ziel des Seminars ist es, in der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über die Neuregelungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Baurechtsbehörden und Architekten in Bezug zu setzen. Themen der Veranstaltung sind somit u.a.:


Programm: Entwurf des Gesetzes für das schnellere Bauen – Die LBO-Reform


       Neue Legaldefinitionen wie z.B. die Geländeoberfläche, die Nutzungseinheit oder der Begriff „freistehend“

       Abstandsflächen: Berücksichtigung der einseitigen Grenzbebauung im unbeplanten Innenbereich,

       Wandhöhe von Giebeln, Privilegierung von Aufsparrendämmung und Photovoltaik auf dem Dach,

       baugebietsbezogener Faktor von 0,2 für dörfliche Wohngebiete, Dachterrassen auf Grenzgaragen,

       Erneuerung von Gebäuden

       Vorbeugender Brandschutz: Integration der LBOAVO in die LBO, keine höheren Brandschutzanforderungen für Nutzungsänderungen

       Anforderungen an die personelle Besetzung der Baurechtsbehörden

       Verfahrensfreiheit für Nutzungsänderungen zu Wohnraum

       Traditionelles Baugenehmigungsverfahren nur noch für Sonderbauten

       Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren

       Entfall des Widerspruchsverfahrens

       Einführung einer Typengenehmigung

       Unwirksamkeit örtlicher Bauvorschriften, die erneuerbare Energien behindern



Referent

Dipl.-Ing. Manfred Busch

Dipl.-Ing., Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D., Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Kommentator der Landesbauordnung BW


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