Seminardetails
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Die landesweite elektronische Wohnungsbindungskartei

Kurs abgeschlossen
Seminarnr. 25-60295K
Datum Mi. 26.02.2025
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort Online
Gebühr 291,00 €
Teilnehmer 8 - 20

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, die u. a. im Zusammenhang mit dem Recht der Wohnraumförderung auf der Grundlage des LWoFG mit dem Aufbau/der Erstellung der Wohnungsbindungskartei zu tun haben.


Zum Seminar

Das Führen der Wohnungsbindungskartei als Pflichtaufgabe der Gemeinden hat mit der verstärkten Nachfrage gerade nach Sozialwohnungen in vielen Städten und Gemeinde eine neue Bedeutung gewonnen.


Die Erfüllung der Vorgaben stellt hohe Anforderungen. Mehr als in den vergangenen Jahren sind die Wohnungsbindungskartei und ihre Anwendung inzwischen auch Gegenstand der Prüfung, inwieweit den Vorgaben entsprechend verfahren wird.


Wichtiger Hinweis

Zur Umsetzung der landesweiten Wohnungsbindungskartei wurde seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Frist bis zum 31. Mai 2023 für eine verpflichtende Datenübertragung gesetzt. Zahlreiche Städte und Gemeinden sind dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachgekommen.

Die Datenübertragung setzt eine vollständige Wohnungsbindungskartei voraus!


Für die Wohnraumförderung ist die Wohnungsbindungskartei zugleich eine Grundvoraussetzung dafür, neue Förderungen in einer Gemeinde realisieren zu können.


Programm

  • Rechtliche Grundlagen
  • Ermittlung/ Erhebung der Datengrundlage
  • Inhalt einer Wohnungsbindungskartei
  • Abgrenzung der einzelnen Förderarten (Bindungsdauer, allgemeine Belegungsbindung, besondere Belegungsbindung)
  • Pflege der Wohnungsbindungskartei
  • Zusammenwirken mit der Meldebehörde
  • Zusammenwirken mit der L-Bank
  • Verpflichtungen des Vermieters
  • Auswirkungen der aktuellen Mietwohnraumförderung auf die Wohnungsbindung (mittelbare Belegung)
  • Umgang mit Versäumnissen der Vergangenheit
  • Datenübertragung im CSV-Format für die Erfassung in der landesweiten Wohnungsbindungskartei


Hinweis

Bitte bringen Sie den Text des LWoFG, des Änderungsgesetzes zum LWoFG vom 12. Mai 2020, sowie die Durchführungshinweise zum LWoFG (DH-LWoFG) Stand 31. Juli 2010 und die Hinweise des Ministeriums zu den Änderungen des LWoFG vom 04. Oktober 2022 mit, abrufbar unter:

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnberechtigung


Referententeam

Ministerialrat Dr. Eckart Meyberg,

Leiter des Referats Wohnraumförderung im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

Baden-Württemberg, Stuttgart


Jürgen Dietz,

Abteilungsleiter Wohnungswesen, Amt für Vermessung und Liegenschaften,

Stadt Friedrichshafen


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