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Die Last mit der Baulast - Zweckmäßige Herangehensweisen bei Baulasten

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-60088K
Datum Di. 21.04.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 309,00 € (inkl. ME)
Teilnehmer 8 - 15

Hinweis

8 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekt:innen/Stadtplaner:innen im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Stadtplanung.


Zielgruppe

Mitarbeiter:innen, die mit dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht beschäftigt sind sowie Architekten, Vermesser und Notare.


Seminarziel

Die Teilnehmer.innen werden systematisch mit den Anforderungen und Chancen der Baulasten bekannt gemacht.


Seminarbeschreibung

Ziel von Baulasten ist es, öffentlich-rechtliche Hindernisse bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben auszuräumen.


In der Praxis wurden über viele Jahre Textentwürfe und Vorgehensweisen entwickelt, um pragmatische Lösungen zu finden.

Allerdings verbleiben immer gewisse Unsicherheiten, ob im konkreten Fall eine Baulast wirklich weiterhelfen kann oder wie die richtige Formulierung der Baulast lauten sollte.


Hinzu kommt, dass die Landesgesetzgeber mit ihrer Generalklausel keine abschließenden Typen von Baulasten vorgegeben haben, sondern kreative Baulasten entwickelt werden können.

Da die Rahmenbedingungen für Planungen und Genehmigungen nicht einfacher werden, nimmt das Interesse zu, das Instrument der Baulast einzusetzen.

Allerdings werden Baulasten in der Ausbildung der Beteiligten häufig nur punktuell angesprochen.


Hier setzt das Seminar an

  • Die Grundlagen des Baulastenrechts werden vorgestellt.
  • Die klassischen Baulasten werden erläutert.
  • Grenzen und Möglichkeiten einer Vereinigungsbaulast werden aufgezeigt.


Programm

  • Rechtliche Grundlagen
  • Generalklausel für Baulasten
  • Zusammenhang von Baulasten, Grunddienstbarkeiten und ergänzenden Verträgen


Begründung von Baulasten

  • Anforderungen an die notwendige Erklärung
  • Bestimmtheit
  • Vorhabenbezogenheit


Baulasten im Bauordnungsrecht

  • Überfahrtsbaulast
  • Abstandsbaulast
  • Vereinigungsbaulast
  • Stellplatzbaulast
  • Brandschutzbaulast
  • Sonstige Anwendungsbereiche


Baulasten im Bauplanungsrecht

  • Vereinigungsbaulast
  • Flächenbaulast
  • Baulast als Bebauungsplanersatz?
  • Baulast zur Konfliktbewältigung?


Verzicht und Erlöschen


Nachbarschutz


Durchsetzung von Baulasten

  • Baulast im Genehmigungsverfahren
  • Durchsetzung durch Ordnungsverfügung


Referent

Dr. Hartmut Fischer,

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,

Rittershaus Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Mannheim


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