Die Last mit der Baulast - Zweckmäßige Herangehensweisen bei Baulasten
Seminarnr. | 25-60088K |
Datum | Mo. 21.07.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 299,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 15 |
Hinweis
8 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Stadtplanung
Zum Programm
Ziel von Baulasten ist es, öffentlich-rechtliche Hindernisse bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben auszuräumen.
In der Praxis wurden über viele Jahre Textentwürfe und Vorgehensweisen entwickelt, um pragmatische Lösungen zu finden. Allerdings verbleiben immer gewisse Unsicherheiten, ob im konkreten Fall eine Baulast wirklich weiterhelfen kann oder wie die richtige Formulierung der Baulast lauten sollte.
Hinzu kommt, dass die Landesgesetzgeber mit ihrer Generalklausel keine abschließenden
Typen von Baulasten vorgegeben haben, sondern kreative Baulasten entwickelt werden können.
Da die Rahmenbedingungen für Planungen und Genehmigungen nicht einfacher werden, nimmt das Interesse zu, das Instrument der Baulast einzusetzen. Allerdings werden Baulasten in der Ausbildung der Beteiligten häufig nur punktuell angesprochen.
Hier setzt das Seminar an:
- Die Grundlagen des Baulastenrechts werden vorgestellt.
- Die klassischen Baulasten werden erläutert.
- Grenzen und Möglichkeiten einer Vereinigungsbaulast werden aufgezeigt.
Programm
- Rechtliche Grundlagen
- Generalklausel für Baulasten
- Zusammenhang von Baulasten, Grunddienstbarkeiten und ergänzenden Verträgen
Begründung von Baulasten
- Anforderungen an die notwendige Erklärung
- Bestimmtheit
- Vorhabenbezogenheit
Baulasten im Bauordnungsrecht
- Überfahrtsbaulast
- Abstandsbaulast
- Vereinigungsbaulast
- Stellplatzbaulast
- Brandschutzbaulast
- Sonstige Anwendungsbereiche
Baulasten im Bauplanungsrecht
- Vereinigungsbaulast
- Flächenbaulast
- Baulast als Bebauungsplanersatz?
- Baulast zur Konfliktbewältigung?
Verzicht und Erlöschen
Nachbarschutz
Durchsetzung von Baulasten
- Baulast im Genehmigungsverfahren
- Durchsetzung durch Ordnungsverfügung
Referent
Dr. Hartmut Fischer,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Rittershaus Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Mannheim
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12f76133 Karlsruhe