Das MD-Prüfverfahren nach 275c SGB V
Seminarnr. | 25-64205K |
Datum | In Planung |
Uhrzeit | 09:00 - 15:00 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 244,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 20 |
Zielgruppe
Mitglieder der Geschäftsleitung, Mitarbeitende im Medizin-Controlling, in der Leistungsdokumentation und -abrechnung.
Ziel des Seminars
Das Seminar wird den Teilnehmenden ausführlich die PrüfvV 2022 erläutern und deren praktischen Auswirkungen darstellen.
Zum Seminar
Seit dem 01.01.2022 ist die neue Prüfverfahrensvereinbarung nach § 17c Abs. 2 KHG (PrüfvV) in Kraft getreten, welche das MD-Prüfverfahren nach § 275c SGB V näher regelt. Erstmalig enthält die PrüfvV Regelungen zur einzelfallbezogenen Erörterung sowie zum Aufrechnungs- und Rechnungskorrekturverbot.
Weitere Schwerpunkte des Seminars werden auf den seit dem Jahr 2022 relevanten Regelungen zur krankenhausindividuellen Prüfquote und den Aufschlagszahlungen liegen.
Ergänzend wird auf die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte rund um das MD-Prüfverfahren eingegangen werden.
Programm
- Grundzüge des MD-Prüfverfahrens unter Berücksichtigung des KHPflEG
- Bewertung der Regelungen der PrüfvV durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung
- Krankenhausindividuelle Prüfquote und Aufschlagszahlungen nach dem SGB V
- Rechtsprechungsübersicht zur Aufwandspauschale
- Diskussion
Dozentin
Manuela Schäfer-Möslang,
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V.
Stuttgart
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