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Feinschliff für die Praxis des Personalrats - Beschwerde- und Konfliktsituationen erfolgreich bewältigen

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-52358K
Datum Di. 08.12.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 299,00 € (inkl. Mittagessen)
Teilnehmer 8 - 20

Ihr Jahresendspurt – garantiert planbar mit der VWA Karlsruhe.

Alle Seminare im November und Dezember 2026 finden statt. Das ist unsere Durchführungsgarantie.



Zielgruppe
- Alle Mitglieder - egal ob Neu- oder Wiedergewählte - des Personalrats, ebenso Ersatzmitglieder (erforderliche Schulung nach § 44 Abs. 1 LPVG);

- Vorsitzende und Stellvertretungen des Personalrates;

- Schwerbehindertenvertretungen und Stellvertretungen (Erforderliche Schulung und Bildungsmaßnahme nach § 179 Abs. 8 SGB IX);
- Inklusionsbeauftragte

                                       

Programm

1. Konfliktmanagement in der Praxis des öffentlichen Dienstes

•        Anlässe und Konfliktformen

•        Konflikterkennung/-analyse

•        Erkenntnisse aus Verhaltensforschung

•        Verstehen von körpersprachlichen Signalen

•        Konfliktstufen und Lösungschancen nach Glassl

•        Moderation und Mediation

•        Steuerungen des Ablaufs von Konfliktgesprächen

•        Gemeinsamer Aktionsplan (Vorgehensplan) zur Konfliktlösung

•        Transaktionsanalyse (TA) und externe Hilfen

•        Grenzen der Konfliktbehandlung


2. Konfliktfeld: Dienst- und Arbeitsverhältnis (Individualrechtliche Ursachen)

•        Unterschiedliche Beschwerderechte nach Landesbeamtenrecht, TVöD/TV-L,
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Chancengleichheitsgesetz.

•        Ermahnung, Abmahnung und Kündigung

•        Außergerichtliche und gerichtliche Klärung


3. Konfliktfeld: Personalvertretungsrecht (Kollektivrechtliche Ursachen)

•        Beschwerderecht nach § 70 Abs. 1 Nr. 4 LPersVG in der Praxis

•        Behandlungsgebot bei strittigen Fragen i.S.v. § 68 Abs. 1 Satz 5 LPVG

•        Vierteljahresgespräch als Klärungsforum (§ 68 Abs. 1 Satz 1 LPVG)

•        Aufklärungspflicht vor Personalgesprächen i.S.v.§ 71 Abs. 4 LPVG als Wirksamkeitsvoraussetzung für weitere Aktivitäten

•        Verhalten bei Einwendungen i.S.v. §§ 82/83 LPVG

•        Schlichtungsversuche nach § 77 i.V.m. § 89 LPVG (Unterschiede bei ein- und mehrstufigen Verwaltungen)

•        Verfahren vor der Einigungsstelle (§ 78 LPVG)


4. Konfliktfeld: Behinderung/Schwerbehinderung

•        Beschwerderecht nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX in der Praxis

•        Behandlung von und mit Konflikten bei behinderten und schwerbehinderten Menschen

•        Bedeutung der Allzuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung im Konfliktfall

•        Zusammenarbeit und Schlichtung mit dem Inklusionsbeauftragten der Dienststelle (§ 181 SGB IX)
       und dem Personalrat (§ 70 Abs. 1 Nr. 5/§ 178 Abs. 4 und 5 SGB IX)


5. Konfliktfeld: Gesundheit und Arbeitsunfähigkeit

•        Untersuchungsverlangen nach § 3 Abs. 4 TVöD/§ 3 Abs. 5 TV-L

•        Konfliktlösung: Einrichtung von leidens- und behindertengerechten Arbeitsplät-zen

•        Sonderfall im öffentlichen Dienst: Leistungsgeminderte Beschäftigte (§ 38 Abs. 4 TVöD/TV-L)

•        Durchführungsempfehlungen bei Betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) im öffentlichen Dienst (§ 167 Abs. 2 SGB IX)


6. Erfahrungsaustausch (Diskussion)


Referent        

Dieter Fischer

Freiberuflicher Dozent (Arbeits- und Dienstrecht),

ehem. Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und Verwaltung,

ehem. Geschäftsführer einer Einigungsstelle,

Bundesbahnoberrat a. D.,

Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt,

Verwaltungsdiplominhaber (VWA)

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
08.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:45 Uhr
Ort
VWA Baden in Karlsruhe

VWA Baden in Karlsruhe

Kaiserallee 12f
76133 Karlsruhe

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