Seminardetails
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Gewährleistung des Kindeswohls in der Kita - Kinderschutz bei Vorfällen in der Einrichtung - Rechtssicheres Handeln

Kurs abgeschlossen
Seminarnr. 25-65221K
Datum Mi. 09.04.2025
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 296,00 € (inkl. ME)
Teilnehmer 8 - 25

Zielgruppe

Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen, Fachberater:innen, Trägervertreter:innen, Verantwortliche in der Kommunalverwaltung


Seminarziele

In diesem Seminar geht es darum, mit Fällen von vermuteter oder tatsächlicher Kindeswohlgefährdung in der Kita rechtssicher umzugehen. Das Kind steht im Mittelpunkt mit seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Achtung seiner Menschenwürde und auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das Kindeswohl hat Vorrang vor falscher Kollegialität oder Angst vor Rufschädigung. Andererseits haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Recht auf Schutz gegen falsche Verdächtigungen und Unterstellungen.


Zum Seminar

Kindertageseinrichtungen sollen für Kinder ein sicherer Ort sein. Aufgabe des Trägers und des pädagogischen Teams ist es, das Wohl der Kinder in der Einrichtung zu gewährleisten und die Kinder während ihres Aufenthalts in der Kita vor Gefahren zu schützen. Aber was ist zu tun, wenn das Kindeswohl gefährdet wird, wenn Kinder in der Einrichtung körperliche Gewalt oder entwürdigende Behandlungen durch andere Kinder, durch Erziehungskräfte, durch andere in der Einrichtung Beschäftigte oder durch „Fremde“ erleben? Welche vorbeugenden Maßnahmen sind zu treffen, wie sollte im Ernstfall reagiert werden und welche personellen Konsequenzen sind möglich?


Programm

  • Handlungsschritte bei Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen in der Einrichtung
  • Unterschiede zum Vorgehen nach § 8a Abs. 4 SGB VIII
  • Schutzkonzepte und ihre Verankerung in der Konzeption und in Dienstvorschriften
  • Umsetzung von Anforderungen an Partizipation und Beschwerdemanagement
  • Meldepflichten bei Kindeswohlgefährdungen gem. § 47 SGB VIII
  • Anlass für und inhaltliche Begründung von Abmahnung und Kündigung in Kinderschutzfällen
  • Rechtliche Bedeutung des (erweiterten) Führungszeugnisses und des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen


Referent

Hartmut Gerstein
Jurist und Autor mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe


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