Seminardetails
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Inhouse-Angebot: Gewährung von Erschwerniszuschlägen an Beschäftigte nach TVöD

Keine Anmeldung möglich
Seminarnr. 77-33350K
Datum Termine auf Anfrage
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort Nach Vereinbarung
Gebühr Preis auf Anfrage
Teilnehmer 2 - 20

Hinweis

Dieses Seminar bieten wir nur als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung direkt in Ihrer Verwaltung an. Die Inhalte und Schwerpunkte passen wir gerne Ihren individuellen Bedürfnissen an. Für ein entsprechend angepasstes Angebot kontaktieren Sie uns bitte über den schwarzen Button "Inhouse-Anfrage" oben rechts auf dieser Seite. Wir freuen uns darauf, Ihnen ein passendes Angebot zu unterbreiten!


Zielgruppe
Mitarbeiter*innen aus dem Personalamt und ggf. anderen Dienststellen.


Programm
Die Darstellung der tariflichen Grundlagen bis hin zu den (alten) bezirklichen Regelungen steht im Mittelpunkt der Veranstaltung. Insbesondere bereitet die „Übertragung" der zwischenzeitlich in die Jahre gekommenen bezirklichen Regelungen auf die heutigen Verhältnisse in der Praxis erhebliche Probleme, die hier Gegenstand des gemeinsamen Gesprächs sein werden.

Neben dem Tabellenentgelt sind für die Beschäftigten insbesondere die Zulagen, Zuschläge und sonstige Zahlungen ein wichtiger Bestandteil des Entgelts. Hierbei kommt den Erschwerniszuschlägen eine besondere Bedeutung zu.

Wer unter besonders erschwerten Bedingungen arbeiten muss, soll dafür auch einen besonderen Ausgleich erhalten. Gerade dies gehört mit zur leistungsgerechten Vergütung.

Die tariflichen Grundlagen sind zwar in § 19 TVöD gelegt, aber bis heute arbeitet man in der Entgeltabrechnung auf der Grundlage des Überleitungstarifvertrags mit z. T. fast 50 Jahre alten bezirklichen Regelungen. Klar, dass bei so alten Regelungen und so vielen Veränderungen in der betrieblichen Praxis Gesprächsbedarf besteht. Im Seminar werden konkrete Fälle besprochen.




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