Web-Seminar: Videoüberwachung durch öffentliche Stellen nach dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG)
| Seminarnr. | 26-54917K |
| Datum | Di. 10.11.2026 |
| Uhrzeit | 09:00 - 13:00 Uhr |
| Dauer | 1 Tage |
| Seminarort | Online |
| Gebühr | 175,00 € |
| Teilnehmer | 8 - 25 |
Zielgruppe
Dieses Seminar ist interessant für alle Personen öffentlicher Stellen im Sinne von § 2 LDSG, die sich mit Fragen zur Videoüberwachung befassen.
Seminarziel
Die Teilnehmenden sollen nach dem Seminar in der Lage sein, selbst abschätzen zu können, welche Videoüberwachungsmaßnahmen entsprechend der Regelungen des neuen Landesdatenschutzgesetzes rechtskonform umgesetzt bzw. welche Alternativen in Erwägung gezogen werden können.
Seminarbeschreibung
Eine Videoüberwachung greift erheblich in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Deshalb waren einer Videoüberwachung durch öffentliche Stellen bislang hohe Hürden auferlegt. Was ändert sich durch die Regelungen im neuen Landesdatenschutzgesetz ? Verfügt die öffentliche Hand künftig über mehr Möglichkeiten und ist eine Videoüberwachung tatsächlich das „Allheilmittel“ ? Oder gibt es sinnvolle Alternativen ?
Programm
- Was ist Videoüberwachung ?
- Videoschutz öffentlich zugänglicher Räume (§ 18 LDSG)
- Alte Regelungen zur Videoüberwachung versus neues Landesdatenschutzgesetz
- Konkrete und abstrakte Gefahrenlage
- Das „besonders wichtige öffentliche Interesse“ nach § 18 Abs. 1 Satz 2 LDSG
- Privilegierung und Verhältnismäßigkeit nach § 18 Abs. 1 Satz 3 LDSG
- Videoüberwachung nicht öffentlich zugänglicher Räume (§ 18 a LDSG)
- Alternativen zur Videoüberwachung entsprechend einem Stufenkonzept (Beispiele)
- Dokumentationen
- Sonstige technische Überwachung (§ 18 b LDSG)
Referent
Thomas Jösel,
Ehemaliger langjähriger Datenschutzbeauftragter bei der Stadt Karlsruhe
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