Feinschliff für die Praxis des Personalrats - Beschwerde- und Konfliktsituationen erfolgreich bewältigen
Seminarnr. | 25-52360K |
Datum | Do. 04.12.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 299,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 30 |
Zielgruppe
- Alle Mitglieder - egal ob Neu- oder Wiedergewählte - des Personalrats, ebenso Ersatzmitglieder (erforderliche Schulung nach § 44 Abs. 1 LPVG);
- Vorsitzende und Stellvertretungen des Personalrates;
- Schwerbehindertenvertretungen und Stellvertretungen (Erforderliche Schulung und Bildungsmaßnahme nach § 179 Abs. 8 SGB IX);
- Inklusionsbeauftragte
Programm
1. Konfliktmanagement in der Praxis des öffentlichen Dienstes
• Anlässe und Konfliktformen
• Konflikterkennung/-analyse
• Erkenntnisse aus Verhaltensforschung
• Verstehen von körpersprachlichen Signalen
• Konfliktstufen und Lösungschancen nach Glassl
• Moderation und Mediation
• Steuerungen des Ablaufs von Konfliktgesprächen
• Gemeinsamer Aktionsplan (Vorgehensplan) zur Konfliktlösung
• Transaktionsanalyse (TA) und externe Hilfen
• Grenzen der Konfliktbehandlung
2. Konfliktfeld: Dienst- und Arbeitsverhältnis (Individualrechtliche Ursachen)
• Unterschiedliche Beschwerderechte nach Landesbeamtenrecht, TVöD/TV-L,
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Chancengleichheitsgesetz.
• Ermahnung, Abmahnung und Kündigung
• Außergerichtliche und gerichtliche Klärung
3. Konfliktfeld: Personalvertretungsrecht (Kollektivrechtliche Ursachen)
• Beschwerderecht nach § 70 Abs. 1 Nr. 4 LPersVG in der Praxis
• Behandlungsgebot bei strittigen Fragen i.S.v. § 68 Abs. 1 Satz 5 LPVG
• Vierteljahresgespräch als Klärungsforum (§ 68 Abs. 1 Satz 1 LPVG)
• Aufklärungspflicht vor Personalgesprächen i.S.v.§ 71 Abs. 4 LPVG als Wirksamkeitsvoraussetzung für weitere Aktivitäten
• Verhalten bei Einwendungen i.S.v. §§ 82/83 LPVG
• Schlichtungsversuche nach § 77 i.V.m. § 89 LPVG (Unterschiede bei ein- und mehrstufigen Verwaltungen)
• Verfahren vor der Einigungsstelle (§ 78 LPVG)
4. Konfliktfeld: Behinderung/Schwerbehinderung
• Beschwerderecht nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX in der Praxis
• Behandlung von und mit Konflikten bei behinderten und schwerbehinderten Menschen
• Bedeutung der Allzuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung im Konfliktfall
• Zusammenarbeit und Schlichtung mit dem Inklusionsbeauftragten der Dienststelle (§ 181 SGB IX)
und dem Personalrat (§ 70 Abs. 1 Nr. 5/§ 178 Abs. 4 und 5 SGB IX)
5. Konfliktfeld: Gesundheit und Arbeitsunfähigkeit
• Untersuchungsverlangen nach § 3 Abs. 4 TVöD/§ 3 Abs. 5 TV-L
• Konfliktlösung: Einrichtung von leidens- und behindertengerechten Arbeitsplät-zen
• Sonderfall im öffentlichen Dienst: Leistungsgeminderte Beschäftigte (§ 38 Abs. 4 TVöD/TV-L)
• Durchführungsempfehlungen bei Betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) im öffentlichen Dienst (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
6. Erfahrungsaustausch (Diskussion)
Dozent
Dieter Fischer
- Freiberuflicher Dozent (Arbeits- und Dienstrecht)
- ehem. Führungskraft im Personalmanagement
- ehem. Geschäftsführer einer bundesweiten Schlichtungs-/Einigungsstelle,
- Bundesbahnoberrat a. D.,
- Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt
- Verwaltungsdiplominhaber der VWA
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12f76133 Karlsruhe
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Unsere Akademie
Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden (VWA) ist eine renommierte Bildungseinrichtung mit Sitz in der Kaiserallee in Karlsruhe.
Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.
Die VWA Baden bietet Formate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agilität und Digitalität, Rhetorik, Wissensmanagement, Quereinstieg in die Verwaltung und das berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaft finden sich im Portfolio.