LBO-Reform 2025 - kompakt
Seminarnr. | 25-60058K |
Datum | Mi. 19.02.2025 |
Uhrzeit | 09:30 - 13:30 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | Online |
Gebühr | 195,00 € |
Teilnehmer | 8 - 55 |
Hinweis
5 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Baurechtsbehörden und Bauämtern der Gemeinden sowie natürlich auch an Entwurfsverfasser.
Zum Programm
Die Landesbauordnung befindet sich aktuell in einer Phase zahlreicher und bedeutender Änderungen. Im November 2023 ist bereits das Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren – das u.a. die dezidierte Antragstellung aller benötigter Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen durch die Bauherrschaft vorsieht, in Kraft getreten. Bereits seit Februar 2023 ist eine Aufstockung um zwei Geschosse abstandsflächenneutral möglich, aber nur in bestimmten Situationen tatsächlich zulässig. Aktuell ist durch das „Gesetz für das schnellere Bauen“ eine umfassende „Reform“ der Landesbauordnung vorgesehen, die u.a. die bauordnungsrechtlichen Anforderungen beim Bauen im Bestand im Focus hat. Mit dem Inkrafttreten wird im Frühjahr 2025 gerechnet.
Ziel des Seminars ist es, in der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über die Neuregelungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Baurechtsbehörden und Architekten in Bezug zu setzen. Themen der Veranstaltung sind somit u.a.:
Programm: Entwurf des Gesetzes für das schnellere Bauen – Die LBO-Reform
• Neue Legaldefinitionen wie z.B. die Geländeoberfläche, die Nutzungseinheit oder der Begriff „freistehend“
• Abstandsflächen: Berücksichtigung der einseitigen Grenzbebauung im unbeplanten Innenbereich,
Wandhöhe von Giebeln, Privilegierung von Aufsparrendämmung und Photovoltaik auf dem Dach,
baugebietsbezogener Faktor von 0,2 für dörfliche Wohngebiete, Dachterrassen auf Grenzgaragen,
Erneuerung von Gebäuden
• Vorbeugender Brandschutz: Integration der LBOAVO in die LBO, keine höheren Brandschutzanforderungen für Nutzungsänderungen
• Anforderungen an die personelle Besetzung der Baurechtsbehörden
• Verfahrensfreiheit für Nutzungsänderungen zu Wohnraum
• Traditionelles Baugenehmigungsverfahren nur noch für Sonderbauten
• Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren
• Entfall des Widerspruchsverfahrens
• Einführung einer Typengenehmigung
• Unwirksamkeit örtlicher Bauvorschriften, die erneuerbare Energien behindern
Referent
Dipl.-Ing. Manfred Busch
Dipl.-Ing., Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D., Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Kommentator der Landesbauordnung BW
Online
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