Rückforderung und Kostenersatz von Sozialhilfeleistungen SGB XII - Wann und in welchem Umfang ist Sozialhilfe zu erstatten
Seminarnr. | 26-63336K |
Datum | Mo. 02.11.2026 - Di. 03.11.2026 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tage |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 598,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 25 |
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen in den Sozialabteilungen der Kommunalverwaltungen.
Seminarziel
Die Seminarteilnehmer:innen können sozialrechtliche (Dauer-)Verwaltungsakte aufheben und zu Unrecht gewährte Leistungen zurückfordern. Sie kennen das System und die Voraussetzungen des Kostenersatzes bei rechtmäßiger und rechtswidriger Hilfegewährung.
Seminarinhalte
- Rücknahme rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakte
- Aufhebung von Dauerverwaltungsakten
- Erstattungsansprüche wegen zu Unrecht gewährten Leistungen
- Kostenersatz durch den Vertreter des Leistungsberechtigten
- Kostenersatz durch den Verursacher der Leistungsgewährung
- Kostenersatz bei sozialwidrigem Verhalten
- Kostenersatz durch den Erben
- Kostenersatz bei Doppelleistungen
- Einschränkung und Aufrechnung von Leistungen
Methodik
Lehrgespräch, Diskussion, Fallbearbeitungen
Hinweis
Der Grundsatz, wonach Sozialhilfe verlorener Zuschuss ist, kann bei Leistungsmissbrauch nicht gelten. Zu Unrecht gewährte Leistungen sind vom Berechtigten zu erstatten. Daneben sieht das Gesetz Kostenersatzansprüche gegenüber Vertretern und Erben des Leistungsberechtigten sowie bei sozialwidrigem Verhalten vor.
Referent
Jürgen Maximini
Dozent im Studiengebiet "Recht der sozialen Sicherung", Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Mayen
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12f76133 Karlsruhe