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Veranstaltung "Stark gegen Korruption - Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung" (Nr. 56360K) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) -Auswirkungen auf die Leistungserbringung in Deutschland (AsylbLG und SGB II)

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-63410K
Datum Do. 02.07.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort Online
Gebühr 279,00 € (inkl. ME)
Teilnehmer 8 - 20

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich vordringlich an Mitarbeitende in den kommunalen Leistungsbehörden (Sachbearbeitung für Leistungen nach dem AsylbLG, Innenrevisorinnen bzw. Innenrevisoren, Rechnungsprüfende, Fachaufsichten, Leitungsverantwortliche im Bereich AsylbLG) sowie Integrationsmanagende mit Kenntnissen im AsylbLG, die diese Kenntnisse ausbauen und vertiefen wollen und an einem Austausch von Erfahrungen mit dem AsylbLG interessiert sind.


Seminarbeschreibung

Im Zuge der Corona-Pandemie gelangten Leistungseinschränkungen nur begrenzt zur Anwendung. Nach dem weitgehenden Wegfall von coronabedingten Einschränkungen steht der Katalog an Sanktionen wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Im Seminar werden die Grundlagen der Sanktionen ebenso erläutert wie die hierzu ergangene Rechtsprechung. Daneben besteht die Möglichkeit eines Austausches, um auch von den Erfahrungen der Kollegen in anderen Leistungseinheiten profitieren zu können.


Hinweis:

Bitte bringen Sie folgende Gesetzestexte zum Seminar mit:

AsylbLG (in der geänderten Fassung), SGB I, SGB X, SGB XII, VwVfG, AufenthG, einschlägige landesrechtliche Regelungen. Neben aktuellen Gesetzesänderungen und der Darstellung neuerer Entwicklungen soll ein Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden im Mittelpunkt stehen.


Programm

  • Ausländerrechtliche Grundlagen
  • Leistungsberechtigte (§ 1 AsylbLG)
  • Eingeschränkte Leistungen in Einzelnen (§ 1a AsylbLG)
  • Sanktion bei nicht erfolgter Ausreise (§ 1a Abs. 1 AsylbLG)
  • Sanktion bei Einreise zum Leistungsbezug (§ 1a Abs. 2 AsylbLG)
  • Sanktion bei Verhinderung der Ausreise (§ 1a Abs.3 AsylbLG)
  • Sanktion bei Aufenthaltstitel im EU-Ausland (§ 1a Abs. 3 AsylbLG)
  • Sanktion während des Asylverfahrens (§ 1a Abs. 4 AsylbLG)
  • Sanktion bei verschwiegenem Vermögen (§ 1a Abs. 6 AsylbLG)
  • Sanktion im Dublinverfahren (§ 1a Abs. 7 AsylbLG)


Referentin

Christina Langer

Richterin am Landessozialgericht, Stuttgart Tätigkeitsschwerpunkte: Leistungen für Flüchtlinge, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Verwaltungsverfahrensrecht


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