Web-Seminar: BauGB 2025 und "Bau-Turbo": Die Neuregelungen
| Seminarnr. | 25-60033K |
| Datum | Mo. 08.12.2025 |
| Uhrzeit | 09:30 - 13:15 Uhr |
| Dauer | 1 x vormittags |
| Seminarort | Online |
| Gebühr | 195,00 € |
| Teilnehmer | 8 - 50 |
Hinweis
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 5 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt.
Daraus ergeben sich 5 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Bereich des Bauplanungsrechts, an Baurechtsbehörden sowie natürlich auch an die Entwurfsverfasser.
Seminarziel
ist es, in der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über alle Neuregelungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Gemeinden, Baurechtsbehörden und Entwurfsverfassern in Bezug zu setzen.
Seminarbeschreibung
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bundestagsdrucksache 21/781 vom 7. Juli 2025) beinhaltet gravierende Änderungen des Bauplanungsrechts. Diese betreffen insbesondere die Zulassung von Wohnungsbauvorhaben im Wege der Befreiung oder Abweichung sowie lärmbezogene Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen. So können Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich ohne bauplanungsrechtliche Grundlage zugelassen werden. Seit dem 09.10.2025 ist das Gesetz in Kraft.
Programm
- § 31 Abs. 3 BauGB: Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen des Bebauungsplans
- § 34 Abs. 3b BauGB: Abweichung vom Erfordernis des Einfügens für die Errichtung von Wohngebäuden
- § 246e BauGB: Umfassende Abweichungsmöglichkeit von BauGB-Vorschriften und Bebauungsplanfestsetzungen für Wohnbauvorhaben
- § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB: Neue Festsetzungsmöglichkeiten für Geräuschimmissionen bzw. Geräuschemissionskontingente
- § 216a BauGB: Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
- Weitere Änderungen
Referent
Manfred Busch
Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D.
Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Autor diverser Fachliteratur wie beispielsweise der Kommentierung der Landesbauordnung
