Seminardetails
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Bauen und Genehmigen im unbeplanten Innenbereich - Abgrenzung § 34 I und II BauGB

Kurs abgeschlossen
Seminarnr. 25-60024K
Datum Mi. 12.02.2025
Uhrzeit 09:30 - 17:00 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort Online
Gebühr 281,00 €
Teilnehmer 8 - 20

Hinweis

8 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur


Zielgruppe
Baurechtsämter, Stadtplaner:innen, freie Architekt:innen etc.

Zum Programm
Viele Gemeinden haben zentrale Siedlungsgebiete, die nicht überplant sind.

  • Sollen/müssen diese überplant werden, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern?
  • Wie weit reicht die „nähere Umgebung“, welche vorhandenen Anlagen sind zu berücksichtigen?
  • Welche Chancen der Innenverdichtung bestehen auch ohne aufwändige Bauleitplanung
  • Die Auswirkungen der zahlreichen Baurechts-Novellen 2021 und zuletzt 2023 werden besprochen


Dies sind zentrale Fragen für Stadtplaner:innen und für Baurechtsbehörden. Hierfür müssen der Standort (Innen- oder Außenbereich) sowie dessen rechtliche Struktur (Gemengelage oder faktisches Baugebiet nach § 34 II BauGB) geklärt werden. Die Abgrenzung ist oft kompliziert.

Ganz wichtig ist es dabei, die Prüfungskriterien zu kennen und Schritt für Schritt sauber abzuarbeiten. Dem dient das vorliegende Seminar.

Der Dozent stellt § 34 BauGB in all seinen Facetten systematisch dar, Praxisbeispiele werden mit den Teilnehmern:innen besprochen, die neuesten Gerichtsentscheidungen werden präsentiert und interpretiert.

Programm

  • Das Wichtigste: Innen- oder Außenbereich?
  • Ortsteil oder Splittersiedlung?
  • Bebauungszusammenhang
  • Abgrenzung § 34 I und II BauGB
  • Die Anforderungen
  • Unterschiede beim Nachbarschutz
  • Die Urfrage: Das Einfügensgebot (§ 34 I BauGB)
  • Die 4 Kriterien

      1. Die „nähere Umgebung“ (Rahmen und Maßstab)

      2. Rahmenüberschreitung und Fremdkörper

      3. Abweichungsrecht für Wohnen und Gewerbe (§ 34 IIIa BauGB)

      4. Abweichungsrecht für Flüchtlingsunterkünfte (§ 246 VIII BauGB)

  • Faktische Baugebiete (§ 34 II BauGB)
  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • Schutz der Versorgungsbereiche  (§ 34 III BauGB)
  • Abweichungen zugunsten Handwerk und Wohnen (Par. 34 Abs. 3a BauGB
  • Innenbereichssatzungen (§ 34 IV - VI BauGB)


Dozent

Dr. Klaus Schaeffer,

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof a. D. Baden-Württemberg,

Mannheim


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