Bauen und Genehmigen im unbeplanten Innenbereich - Abgrenzung § 34 I und II BauGB
Seminarnr. | 25-60024K |
Datum | Mi. 12.02.2025 |
Uhrzeit | 09:30 - 17:00 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | Online |
Gebühr | 281,00 € |
Teilnehmer | 8 - 20 |
Hinweis
8 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur
Zielgruppe
Baurechtsämter, Stadtplaner:innen, freie Architekt:innen etc.
Zum Programm
Viele Gemeinden haben zentrale Siedlungsgebiete, die nicht überplant sind.
- Sollen/müssen diese überplant werden, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern?
- Wie weit reicht die „nähere Umgebung“, welche vorhandenen Anlagen sind zu berücksichtigen?
- Welche Chancen der Innenverdichtung bestehen auch ohne aufwändige Bauleitplanung
- Die Auswirkungen der zahlreichen Baurechts-Novellen 2021 und zuletzt 2023 werden besprochen
Dies sind zentrale Fragen für Stadtplaner:innen und für Baurechtsbehörden. Hierfür müssen der Standort (Innen- oder Außenbereich) sowie dessen rechtliche Struktur (Gemengelage oder faktisches Baugebiet nach § 34 II BauGB) geklärt werden. Die Abgrenzung ist oft kompliziert.
Ganz wichtig ist es dabei, die Prüfungskriterien zu kennen und Schritt für Schritt sauber abzuarbeiten. Dem dient das vorliegende Seminar.
Der Dozent stellt § 34 BauGB in all seinen Facetten systematisch dar, Praxisbeispiele werden mit den Teilnehmern:innen besprochen, die neuesten Gerichtsentscheidungen werden präsentiert und interpretiert.
Programm
- Das Wichtigste: Innen- oder Außenbereich?
- Ortsteil oder Splittersiedlung?
- Bebauungszusammenhang
- Abgrenzung § 34 I und II BauGB
- Die Anforderungen
- Unterschiede beim Nachbarschutz
- Die Urfrage: Das Einfügensgebot (§ 34 I BauGB)
- Die 4 Kriterien
1. Die „nähere Umgebung“ (Rahmen und Maßstab)
2. Rahmenüberschreitung und Fremdkörper
3. Abweichungsrecht für Wohnen und Gewerbe (§ 34 IIIa BauGB)
4. Abweichungsrecht für Flüchtlingsunterkünfte (§ 246 VIII BauGB)
- Faktische Baugebiete (§ 34 II BauGB)
- Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Schutz der Versorgungsbereiche (§ 34 III BauGB)
- Abweichungen zugunsten Handwerk und Wohnen (Par. 34 Abs. 3a BauGB
- Innenbereichssatzungen (§ 34 IV - VI BauGB)
Dozent
Dr. Klaus Schaeffer,
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof a. D. Baden-Württemberg,
Mannheim
Online
