Seminardetails
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Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe und des Fahreignungs-Bewertungssystems

Anmeldung möglich
Seminarnr. 25-54581K
Datum Di. 24.06.2025
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort VWA Baden in Karlsruhe
Gebühr 296,00 € (inkl. ME)
Teilnehmer 8 - 20

Zielgruppe

Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen, die mit der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten praktisch befasst sind.


Zum Seminar

Insbesondere das Fahreignungs-Bewertungssystem und die Verwertungsregelungen des § 29 StVG haben sich in den letzten Jahren in der Anwendung durch Auslegungen in der Rechtsprechung weiterentwickelt. Das Seminar wird sich mit den Umsetzungen in die Praxis beschäftigen. In den Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe wird das Hauptaugenmerk auf der Anwendung des § 2a Abs.5 StVG liegen.  


Programm

  • Anwendung der Regelungen des § 29 StVG (Tilgungs- und Verwertungsregelungen in Bezug auf die Eintragungen im Fahreignungsregister)
  • Allgemeine Systematik und Abhängigkeiten beider Regelungen voneinander
  • Rang-/Reihenfolge von allgemeinen/besonderen Aufbauseminaren
  • Punkteberechnungen unter Anwendung des Tattagprinzips
  • Anwendung der Rechtsprechung in der Praxis
  • Besonderheiten bei der Entziehung/Neuerteilung nach §§ 2a Abs.5 und 4 StVG
  • Probezeitberechnung


Hinweis

Die Teilnehmenden werden gebeten bis zwei Wochen vor Seminarbeginn inhaltliche Wünsche oder Problemfälle an den Dozenten unter fahrerlaubnisrecht@gmx.de anzumelden.


Material

StVG, FeV


Referent

Volker Kalus,

freier Referent im Fachbereich Fahrerlaubnis- und Personenbeförderungsrecht und Buchautor


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