Erweiterter Beteiligungsbericht - Pflicht oder Befreiung
Seminarnr. | 26-57520K |
Datum | Mi. 06.05.2026 |
Uhrzeit | 09:00 - 12:15 Uhr |
Dauer | 1 x vormittags |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 198,00 € |
Teilnehmer | 8 - 25 |
Zielgruppe
Mitarbeitende aller Gemeinden und Landkreise, die prüfen müssen, ob Sie einen Erweiterten Beteiligungsbericht erstellen müssen (z.B. Mitarbeitende der Kämmerei bzw. Beteiligungsverwaltung).
Seminarziel
Sie erhalten einen Überblick über den Erweiterten Beteiligungsbericht und können prüfen, ob Sie von der Befreiungsregelung profitieren können.
Seminarbeschreibung
Erstmals für das Haushaltsjahr 2025 ist nach § 95a GemO von Kommunen mit ausgegliederten Aufgabenträgern wie Eigenbetrieben, Sonderrechnungen, Beteiligungen in privater Rechtsform u. Ä. ein Erweiterter Beteiligungsbericht (EBB) zu erstellen. Die Norm sieht eine Befreiungsmöglichkeit vor, soweit bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden.
Programm
- Die Idee hinter dem Erweiterten Beteiligungsbericht und seine Ziele
- Rechtsgrundlagen und Hilfestellungen
- Abgrenzung Erweiterter Beteiligungsbericht zu Beteiligungsbericht nach § 105 Abs. 2 GemO
- Organisatorische Zuordnung und Fristen
- Ablauf der Prüfung zur Befreiung
- Definition der zu berücksichtigenden Aufgabenträger
- Befreiungsregelungen
- Beispiele für Fallkonstellationen
- Dokumentation der Berechnung
- Ende der Aufstellungspflicht
Referentin
Petra Betz,
Stadt Ludwigsburg,
Fachbereich Finanzen,
Abteilung Haushalt und Beteiligungen
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12e76133 Karlsruhe
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