Das 1 x 1 des Mietrechts - Teil II - Betriebskosten, insbesondere Umlagevereinbarung und Abrechnung, sowie Recht der Mietmängel
Seminarnr. | 25-59105K |
Datum | Do. 27.02.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | Online |
Gebühr | 300,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 15 |
Zielgruppe
Mitarbeitende der Liegenschaftsverwaltungen und von Wohnungsbaugesellschaften, die mit Mietangelegenheiten befasst sind. Ebenso sind sonstige Interessierte willkommen.
Seminarziel
Die Teilnehmenden erfahren die wesentlichen Grundlagen zum Thema Betriebskosten, insbesondere der Umlagevereinbarung und Abrechnung sowie zum Recht der Mängel.
Programm
Betriebskosten und Mietmängel
- Betriebskostenrecht, einschließlich Heizkostenverordnung
- Begriff der Betriebskosten/gesetzliche Rechtslage
- Mietvertragliche Umlage auf den/die Mieter/in (§ 556 BGB unter Einschluss der Betriebskostenverordnung)
- Zulässigkeit (Vorauszahlungen/Pauschale)
- Schranken
- Alle Betriebskostenpositionen im Einzelnen
- Abrechnung
- Formelle und inhaltliche Anforderungen
- Verteilerschlüssel
- Ausschlussfrist für Vermieter/in und Mieter/in
- Rechtsfolgen unterbliebener, verspäteter oder falscher Abrechnung
- Umlage erhöhter/ermäßigter Betriebskosten
- Besonderheiten nach der Heizkostenverordnung
- Sonderfall: Die vermietete Eigentumswohnung
- Kurzüberblick Contracting gemäß § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung
Mietmängel
- Gewährleistung im Mietrecht
- Voraussetzungen: Fehler/Mangel/Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- Anspruch auf Mangelbeseitigung
- Zurückbehaltungsrecht
- Mietminderung
- Schadensersatz
- Selbstbeseitigung und Aufwendungsersatz
- Kündigungsrecht
- Beweislast
Referent
Thomas Hannemann
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Thomas Hannemann
Karlsruhe
Seit 1986 Anwalt in Karlsruhe mit der Kernkompetenz im privaten Immobilienrecht (u. a. Bau- und Architektenrecht; Bauträgerrecht, Miet- und Pachtrecht; Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht), Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM); vielfältige Veröffentlichungen und Vorträge; empfohlen in allen FOCUS-Anwaltsexpertenlisten seit 1999, zuletzt 2024 als TOP-Anwalt im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.