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Veranstaltung "Web-Seminar: Der Wohnungsbau-„Turbo“ 2025 – Was das neue Baugesetz für die Praxis bringt!" (Nr. 26-60033K) wurde in den Warenkorb gelegt.

Web-Seminar: Der Wohnungsbau-„Turbo“ 2025 – Was das neue Baugesetz für die Praxis bringt!

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-60033K
Datum Do. 19.02.2026
Uhrzeit 09:00 - 13:00 Uhr
Dauer 1 x vormittags
Seminarort Online
Gebühr 195,00 €
Teilnehmer 8 - 33

Hinweis

5 anerkannte Fortbildungspunkte der Architektenkammer Baden-Württemberg für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur.


Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Bereich des Bauplanungsrechts, Mitarbeitende von Baurechtsbehörden sowie an Entwurfsverfasser/-innen.


Seminarziel
Das Onlineseminar vermittelt einen kompakten Überblick über die Inhalte, Hintergründe und Auswirkungen des neuen Gesetzes.

Sie erfahren, welche Chancen und Herausforderungen der „Turbo“ für Kommunen, Bauaufsichtsbehörden und Planungsverantwortliche bietet – und wie die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden sind.

Der Verfasser entwickelt wichtige praxisrelevante Anwendungsfallgruppen; diese klopft er immer auch auf ihre Machbarkeit und "Gerichtsfestigkeit" ab.


Seminarbeschreibung

Am 9. Oktober 2025 hat der Bundestag den sogenannten Wohnungsbau-„Turbo“ beschlossen.

Es ist die erste Stufe einer umfassenden Novelle zur Verschlankung und Beschleunigung des Bauplanungsrechts.

Ziel der Novelle BauGB 2025 ist es, den Wohnungsbau durch vereinfachte Verfahren und erweiterte Abweichungsmöglichkeiten deutlich zu beschleunigen. Befreiungen in Plangebieten und Abweichungen im Innenbereich für schnelleres Wohnen werden stark ausgeweitet (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3a und 3b).


Bei Bedarf kann zur Wohnbedarfsdeckung auch von sämtlichen anderen Vorschriften/Festsetzungen des Bauplanungsrechts abgewichen werden (§ 246e). Dabei werden auch im Außenbereich - anknüpfend an den früheren § 13b BauGB - Wohnbauvorhaben deutlich erleichtert.

Bei allem müssen die Gemeinden als Träger der Planungshoheit zwingend zustimmen (§ 36a).

Schließlich sieht der "Booster" auch Ermächtigungen für flexibleren Lärmschutz zur besseren Verträglichkeit unterschiedlicher Nutzungen vor (§ 9 Abs. 1 Nr. 23).


Der Verfasser, ausgewiesener Baurechtsexperte, präsentiert alle neuen Regelungen in systematischer Reihenfolge.

Er entwickelt wichtige praxisrelevante Anwendungsfallgruppen und klopft diese immer auch auf ihre "Gerichtsfestigkeit" ab.


Programm

  • Überblick über das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Wohnungsbau-Turbo“)
  • Wesentliche Neuerungen und Änderungen, vor allem:
    • § 31 Abs. 3 BauGB, § 34 Abs. 3b BauGB
    • § 246e BauGB
    • § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB
    • § 216a BauGB
  • Anwendungsbeispiele im Innen- und Außenbereich und erste Praxiserfahrungen
  • Herausforderungen, Chancen und Grenzen des "Boosters"


Referent

Dr. Klaus Schaeffer

Vorsitzender Richter a. D. am VGH Baden-Württemberg (Bausenat) in Mannheim und ist Experte für Bau- und Raumordnungsrecht


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