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Web-Seminar: BauGB 2025 und "Bau-Turbo": Die Neuregelungen

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-60031K
Datum Mi. 11.03.2026
Uhrzeit 09:00 - 13:00 Uhr
Dauer 1 x vormittags
Seminarort Online
Gebühr 195,00 €
Teilnehmer 8 - 51

Hinweis

5 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte der Architektenkammer Baden-Württemberg für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen.


Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Bereich des Bauplanungsrechts, an Baurechtsbehörden sowie natürlich auch an die Entwurfsverfasser.


Seminarbeschreibung

"Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung", so lautet das Ende Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs – der sogenannte "Bau-Turbo". Mit diesem sollen Bauverfahren beschleunigt werden, insbesondere um den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Die neuen Regelungen erlauben es, Bauprojekte schneller und ohne langwierige Bebauungsplan-Verfahren zu genehmigen.


Seminarziel

Ziel des Seminars ist es, die für die Arbeit der Gemeinden und Städte sowie Baurechtsbehörden und Architekten wichtigen Neuregelungen im Detail vorzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit in Bezug zu setzen. Insbesondere werden die Unterschiede zu den bisherigen Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten aufgezeigt und damit die neuen Chancen herausgearbeitet. Aber auch die neuen Festsetzungsmöglichkeiten für höhere zulässige Geräuschimmissionen für Wohngebiete bzw. Geräuschemissionskontingente für Gewerbegebiete werden dargestellt.


Programm

  • § 31 Abs. 3 BauGB: Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen des Bebauungsplans – Grundzüge der Planung sind kein Hindernis mehr!
  • § 34 Abs. 3b BauGB: Abweichung vom Erfordernis des Einfügens für die Errichtung von Wohngebäuden – im unbeplanten Innenbereich kann größer und auf bisher nicht bebaubaren Grundstücksflächen gebaut werden!
  • § 246e BauGB: Umfassende Abweichungsmöglichkeit von BauGB-Vorschriften und Bebauungsplanfestsetzungen für Wohnbauvorhaben – auch im bisherigen Außenbereich können einzelne oder auch mehrere Gebäude ohne Bebauungsplan unmittelbar genehmigt werden.
  • § 36a BauGB: Zustimmung der Gemeinde – Voraussetzung ist die Zustimmung der Gemeinde – auch unter Bedingungen!
  • § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB: Neue Festsetzungsmöglichkeiten für Geräuschimmissionen bzw. Geräuschemissionskontingente
  • § 216a BauGB: Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm


Referent

Manfred Busch

Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D.

Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Autor diverser Fachliteratur wie beispielsweise der Kommentierung der Landesbauordnung


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Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden (VWA) ist eine renommierte Bildungseinrichtung mit Sitz in der Kaiserallee in Karlsruhe.

Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.

Die VWA Baden bietet Formate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agilität und Digitalität, Rhetorik, Wissensmanagement, Quereinstieg in die Verwaltung und das berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaft finden sich im Portfolio.