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Veranstaltung "Web-Seminar: BauGB 2025 und "Bau-Turbo": Die Neuregelungen" (Nr. 26-60055K) wurde in den Warenkorb gelegt.

Web-Seminar: BauGB 2025 und "Bau-Turbo": Die Neuregelungen

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-60055K
Datum Do. 15.01.2026
Uhrzeit 09:00 - 13:00 Uhr
Dauer 1 x vormittags
Seminarort Online
Gebühr 195,00 €
Teilnehmer 8 - 51

Hinweis

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 5 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt.

Daraus ergeben sich 5 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen.


Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Bereich des Bauplanungsrechts, an Baurechtsbehörden sowie natürlich auch an die Entwurfsverfasser.


Seminarziel
ist es, in der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über alle Neuregelungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Gemeinden, Baurechtsbehörden und Entwurfsverfassern in Bezug zu setzen.


Seminarbeschreibung

Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bundestagsdrucksache 21/781 vom 7. Juli 2025) beinhaltet gravierende Änderungen des Bauplanungsrechts. Diese betreffen insbesondere die Zulassung von Wohnungsbauvorhaben im Wege der Befreiung oder Abweichung sowie lärmbezogene Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen. So ist u.a. vorgesehen, dass Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich ohne bauplanungs-rechtliche Grundlage zugelassen werden können.

Mit dem Inkrafttreten wird im Herbst 2025 gerechnet.


Programm

Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus

  • § 31 Abs. 3 BauGB: Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen des Bebauungsplans
  • § 34 Abs. 3b BauGB: Abweichung vom Erfordernis des Einfügens für die Errichtung von Wohngebäuden
  • § 246e BauGB: Umfassende Abweichungsmöglichkeit von BauGB-Vorschriften und Bebauungsplanfestsetzungen für Wohnbauvorhaben
  • § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB: Neue Festsetzungsmöglichkeiten für Geräuschimmissionen bzw. Geräuschemissionskontingente
  • § 216a BauGB: Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  • Weitere Änderungen - Inkrafttreten



Referent

Manfred Busch

Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D.

Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Autor diverser Fachliteratur wie beispielsweise der Kommentierung der Landesbauordnung der Kommentierung der Landesbauordnung

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
15.01.2026
Uhrzeit
09:00 - 13:00 Uhr
Ort
Online

Online

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