Die neue LBO-Reform 2025 – Kompakt
Seminarnr. | 25-60056K |
Datum | Di. 03.06.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dauer | 1 x vormittags |
Seminarort | Online |
Gebühr | 195,00 € |
Teilnehmer | 8 - 50 |
Hinweis
5 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Baurechtsbehörden und Bauämtern der Gemeinden und Städte sowie natürlich auch an Architekten, Entwurfsverfasser und Betreibende von Gebäuden.
Zum Programm
Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg befindet sich aktuell in einer Phase zahlreicher und bedeutender Änderungen.
Im November 2023 ist bereits das Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren – das u.a. die dezidierte Antragstellung aller benötigter Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen durch die Bauherrschaft vorsieht, in Kraft getreten.
Bereits seit Februar 2023 ist eine Aufstockung um zwei Geschosse abstandsflächenneutral möglich, aber nur in bestimmten Situationen tatsächlich zulässig.
Aktuell hat der Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2025 das „Gesetz für das schnellere Bauen“ - eine umfassende „Reform“ der Landesbauordnung – beschlossen. Am 28.03.2025 wurde es im Gesetzblatt BW veröffentlicht und tritt Ende Juni 2025 in Kraft.
Ziel des Seminars
In der halbtägigen Veranstaltung einen konzentrierten Überblick über die Neuregelungen zu geben und die wichtigen neuen Regelungen ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Baurechtsbehörden und Architekten in Bezug zu setzen.
Themen der Veranstaltung sind somit u.a.:
Programm
Gesetz für das schnellere Bauen – Die LBO-Reform 2025
- Neue Legaldefinitionen wie z.B. die Geländeoberfläche, die Nutzungseinheit oder der
Begriff „freistehend“
- Abstandsflächen: Berücksichtigung der einseitigen Grenzbebauung im unbeplanten Innenbereich, Wandhöhe von Giebeln, Privilegierung von Aufsparrendämmung und Photovoltaik auf dem Dach, baugebietsbezogener Faktor von 0,2 für dörfliche Wohngebiete, Dachterrassen auf Grenzgaragen, Erneuerung von Gebäuden
- Vorbeugender Brandschutz: Integration der LBOAVO in die LBO, keine höheren Brandschutzanforderungen für Nutzungsänderungen, konkrete Anforderungen bei Aufstockungsvorhaben
- Verfahrensfreiheit für Nutzungsänderungen zu Wohnraum
- Wohngebäude bis Gkl 4 – max. vereinfachtes BGV
- Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren
- Entfall des Widerspruchsverfahrens
- Einführung einer Typengenehmigung
- Unwirksamkeit örtlicher Bauvorschriften, die erneuerbare Energien behindern
Referent
Manfred Busch
Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D.
Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Autor diverser Fachliteratur wie beispielsweise der Kommentierung der Landesbauordnung
Online
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