Die neue LBO-Reform 2025 – Praktikerworkshop zum neuen „Gesetz für das schnellere Bauen“
Seminarnr. | 25-60061K |
Datum | Do. 26.06.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 308,00 € |
Teilnehmer | 8 - 30 |
Hinweis
8 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Baurechtsbehörden und Bauämtern der Gemeinden sowie natürlich auch an Architekten, Entwurfsverfasser und Betreibende von Gebäuden.
Zum Programm
Die Landesbauordnung befindet sich aktuell in einer Phase zahlreicher und bedeutender Änderungen. Im November 2023 ist bereits das Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren – das u.a. die dezidierte Antragstellung aller benötigter Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen durch die Bauherrschaft vorsieht, in Kraft getreten. Bereits seit Februar 2023 ist eine Aufstockung um zwei Geschosse abstandsflächenneutral möglich, aber nur in bestimmten Situationen tatsächlich zulässig.
Aktuell hat der Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2025 das „Gesetz für das schnellere Bauen“ - eine umfassende „Reform“ der Landesbauordnung – beschlossen. Am 28.03.2025 wurde es im Gesetzblatt für BW veröffentlicht und tritt Ende Juni 2025 in Kraft.
Ziel des Seminars ist es, die neuen Regelungen der Landesbauordnung ausführlich darzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Baurechtsbehörden und Architekten in Bezug zu setzen. In der ganztägigen Präsenz-Veranstaltung besteht die Möglichkeit die praktische Umsetzung der Neuregelungen und die damit verbundenen Chancen und Risiken intensiv zu diskutieren und so gemeinsam zu praxistauglichen Lösungen zu kommen. In der Veranstaltung werden alle vorgesehenen Neuregelungen angesprochen – so wie auch:
Programm
Gesetz für das schnellere Bauen – Die LBO-Reform 2025
• Neue Legaldefinitionen wie z.B. die Geländeoberfläche, die Nutzungseinheit oder der Begriff „freistehend“
• Abstandsflächen: Berücksichtigung der einseitigen Grenzbebauung im unbeplanten Innenbereich,
Wandhöhe von Giebeln, Privilegierung von Aufsparrendämmung und Photovoltaik auf dem Dach,
baugebietsbezogener Faktor von 0,2 für dörfliche Wohngebiete, Dachterrassen auf Grenzgaragen,
Erneuerung von Gebäuden
• Vorbeugender Brandschutz: Integration der LBOAVO in die LBO
• Keine höheren Brandschutzanforderungen für Nutzungsänderungen
• Anforderungen an die personelle Besetzung der Baurechtsbehörden
• Verfahrensfreiheit für Nutzungsänderungen zu Wohnraum
• Traditionelles Baugenehmigungsverfahren nur noch für Sonderbauten
• Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren
• Entfall des Widerspruchsverfahrens
• Einführung einer Typengenehmigung
• Unwirksamkeit örtlicher Bauvorschriften, die erneuerbare Energien behindern
Referent
Manfred Busch
Dipl.-Ing., Regierungsbaumeister, Baudirektor a. D., Dozent für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Kommentator der Landesbauordnung BW
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12f76133 Karlsruhe
Seminare des Dozenten

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Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden (VWA) ist eine renommierte Bildungseinrichtung mit Sitz in der Kaiserallee in Karlsruhe.
Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.
Die VWA Baden bietet Formate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agilität und Digitalität, Rhetorik, Wissensmanagement, Quereinstieg in die Verwaltung und das berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaft finden sich im Portfolio.