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Web-Seminar: Mobiles Arbeiten im öffentlichen Dienst - aber richtig! -Aspekte der Arbeit außerhalb der Dienststelle (Telearbeit, homeoffice)

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-52398K
Datum Do. 12.11.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:15 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort Online
Gebühr 283,00 € (inkl. ME)
Teilnehmer 8 - 25

Hinweis

In den Seminarkosten ist eine Beratung durch den Referenten in Einzelfragen einschlossen.

Das Seminar findet als Webinar mit der Software Webex statt.


Zielgruppe

  • Mitglieder und Ersatzmitglieder eines Personalrates (Erforderliche Schulung- und Bildungsmaßnahme nach § 44 Abs. 1 LPVG),
    Schwerbehindertenvertreter und Stellvertreter (Erforderlichen Schulung- und Bildungsmaßnahme nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX)
  • Behördenleitungen, personalverantwortliche Beschäftigte und SachbearbeiterInnen


Seminarziel

Der digitale Wandel in der Arbeitswelt ermöglicht es, mit Hilfe von Laptops, Tablets, Smartphones und Internettelefonie von nahezu überall zu arbeiten und Erfahrungen während der Corona Epidemie haten diese Entwicklung verstärkt.

Die räumliche und zeitliche Entgrenzung der Arbeit wird unter dem Stichwort „Arbeiten 4.0“ diskutiert;

was man unter zeit- und ortsunabhängigem Arbeiten versteht.

Zunehmendes wird zu allen Arbeiten außerhalb der Dienststelle der Begriff mobilen Arbeit verwendet.

Unser Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen in kompakter Form für eine Minimalvoraussetzungen einer mobilen Arbeit in der öffentlichen Verwaltung und die Wirkungen auf das Arbeits-, Arbeitsvertrags-, Beamten- und Personalvertretungsrecht.


Programm

Teil 1 - Wesen und Rechtsgrundlagen einer mobilen Arbeit

       Unterschiedliche Formen der „Mobilen Arbeit“

       Abgrenzungen und Problemstellungen

       Kurze Einführung in das Rechtsgefüge des Dienst-, Arbeits-, Personalvertretungs- und Schwerbehindertenrechtes mit den wechselseitigen Abhängigkeiten im öffentlichen Dienst

       Wirkungen des beamtenrechtlichen Betriebsverhältnisses und des arbeitsrechtlichen Direktions-/Weisungsrechtes

       Freiheit und Grenzen bei der Wahl des Ortes der Aufgabenerledigung

       Regelungsinhalte von einvernehmlichen Anordnungen (Beamtenrecht), Nebenabreden (§ 2 Abs. 3 TVöD/TV-L), Verwaltungsanordnungen (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LPVG), Dienstvereinbarungen (§ 76 LPVG) und Inklusionsvereinbarungen (§ 166 SGB IX)

       Drei Prüfungsschritte und die Zuständigkeiten von Führungskräften, Personalverwaltung, Organisation, Datenschutz und Arbeitsschutz

       Kernprobleme der Telearbeit: Führung und Kontrolle aus der Ferne

       Aktuelle Rechtsprechung zur „Mobilen Arbeit“ im öffentlichen Dienst


Teil 2 - Abschluss von Verwaltungsanordnungen (Organisationsgrundlage)

  • Bedeutung von Verwaltungsanordnungen als Grundlage für die Organisation von Mobiler Arbeit bei Behörden und Kommunen
  • Inhalte von Verwaltungsanordnungen
  • Mitwirkung und Behandlung der Einwendungen bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen zur „Mobiler Arbeit“; Letztentscheidung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LPVG)

Teil 3 - Abschluss von Dienstvereinbarungen (Personalvertretungsrechtliche Grundlage)

  • Geltungsbereich, Zulässigkeit und Schriftform (§ 85 LPVG)
  • Inhalte von Dienstvereinbarungen betreffen nur das LPVG
  • Mitwirkung bei der Einrichtung von Telearbeitsplätzen oder sonstigen Arbeitsplätzen außerhalb der Dienststelle (§ 81 Abs. 1 Nr. 4 LPVG)
  • Beendigung und Kündigung sowie Nachwirkung
  • Überwachungsrechte nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 LPVG
  • Gerichtliche Überprüfung nach § 92 Abs. 1 Nr. 4 LPVG
  • Mitbestimmung bei Ablehnung eines Antrags auf Telearbeit oder auf Einrichtung eines Arbeitsplatzes außerhalb der Dienststelle, sofern diese Arbeitsform tarifvertraglich oder durch Dienstvereinbarung besteht (§ 75 Abs. 3 Nr. 4 LPVG)
  • Wahrung der Interessen der Beschäftigten in Telearbeit sowie auf einem sonstigen Arbeitsplatz außerhalb der Dienststelle, (§ 70 Abs. 1 Nr. 9 LPVG)


Teil 4 - Abschluss von „Einvernehmlichen Anordnungen“ (Beamtenrecht) und „tariflichen Nebenabreden“ (Dienstrechtliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Grundlagen)

  • Regelungsinhalte von einvernehmlichen Anordnungen und Nebenabreden
  • Regelung der Arbeitszeit/Erreichbarkeit
  • Beachten des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Ergonomie (ArbSchG/ArbStVO)
  • Datenschutz und Datensicherheit (Kontrollrechte nach EU-DSGVO)
  • Gefährungsanalyse nach Arbeitsschutzgesetz und Regelungen der Arbeitsstättenverordnung
  • Fragen der Arbeitnehmerhaftung (TVöD/TV-L) und des Unfallschutzes (SGB VII/BeamtVG)


Referent

Dieter Fischer

Freiberuflicher Dozent

Verwaltungsdiplominhaber (VWA)

Diplom-Verwaltungsbetriebswirt

Ehem. Lehrbeauftragter an einer Hochschule

Ehem. Mitglied des Personalrats in einer Geschäftsbereichszentrale

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
12.11.2026
Uhrzeit
09:30 - 16:45 Uhr
Ort
Online

Online

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Unsere Akademie

Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden (VWA) ist eine renommierte Bildungseinrichtung mit Sitz in der Kaiserallee in Karlsruhe.

Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.

Die VWA Baden bietet Formate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agilität und Digitalität, Rhetorik, Wissensmanagement, Quereinstieg in die Verwaltung und das berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaft finden sich im Portfolio.