Web-Seminar: Mobiles Arbeiten im öffentlichen Dienst - aber richtig! -Aspekte der Arbeit außerhalb der Dienststelle (Telearbeit, homeoffice)
Seminarnr. | 26-52398K |
Datum | Do. 12.11.2026 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:15 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | Online |
Gebühr | 283,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 25 |
Hinweis
In den Seminarkosten ist eine Beratung durch den Referenten in Einzelfragen einschlossen.
Das Seminar findet als Webinar mit der Software Webex statt.
Zielgruppe
- Mitglieder und Ersatzmitglieder eines Personalrates (Erforderliche Schulung- und Bildungsmaßnahme nach § 44 Abs. 1 LPVG),
Schwerbehindertenvertreter und Stellvertreter (Erforderlichen Schulung- und Bildungsmaßnahme nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX) - Behördenleitungen, personalverantwortliche Beschäftigte und SachbearbeiterInnen
Seminarziel
Der digitale Wandel in der Arbeitswelt ermöglicht es, mit Hilfe von Laptops, Tablets, Smartphones und Internettelefonie von nahezu überall zu arbeiten und Erfahrungen während der Corona Epidemie haten diese Entwicklung verstärkt.
Die räumliche und zeitliche Entgrenzung der Arbeit wird unter dem Stichwort „Arbeiten 4.0“ diskutiert;
was man unter zeit- und ortsunabhängigem Arbeiten versteht.
Zunehmendes wird zu allen Arbeiten außerhalb der Dienststelle der Begriff mobilen Arbeit verwendet.
Unser Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen in kompakter Form für eine Minimalvoraussetzungen einer mobilen Arbeit in der öffentlichen Verwaltung und die Wirkungen auf das Arbeits-, Arbeitsvertrags-, Beamten- und Personalvertretungsrecht.
Programm
Teil 1 - Wesen und Rechtsgrundlagen einer mobilen Arbeit
• Unterschiedliche Formen der „Mobilen Arbeit“
• Abgrenzungen und Problemstellungen
• Kurze Einführung in das Rechtsgefüge des Dienst-, Arbeits-, Personalvertretungs- und Schwerbehindertenrechtes mit den wechselseitigen Abhängigkeiten im öffentlichen Dienst
• Wirkungen des beamtenrechtlichen Betriebsverhältnisses und des arbeitsrechtlichen Direktions-/Weisungsrechtes
• Freiheit und Grenzen bei der Wahl des Ortes der Aufgabenerledigung
• Regelungsinhalte von einvernehmlichen Anordnungen (Beamtenrecht), Nebenabreden (§ 2 Abs. 3 TVöD/TV-L), Verwaltungsanordnungen (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LPVG), Dienstvereinbarungen (§ 76 LPVG) und Inklusionsvereinbarungen (§ 166 SGB IX)
• Drei Prüfungsschritte und die Zuständigkeiten von Führungskräften, Personalverwaltung, Organisation, Datenschutz und Arbeitsschutz
• Kernprobleme der Telearbeit: Führung und Kontrolle aus der Ferne
• Aktuelle Rechtsprechung zur „Mobilen Arbeit“ im öffentlichen Dienst
Teil 2 - Abschluss von Verwaltungsanordnungen (Organisationsgrundlage)
- Bedeutung von Verwaltungsanordnungen als Grundlage für die Organisation von Mobiler Arbeit bei Behörden und Kommunen
- Inhalte von Verwaltungsanordnungen
- Mitwirkung und Behandlung der Einwendungen bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen zur „Mobiler Arbeit“; Letztentscheidung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LPVG)
Teil 3 - Abschluss von Dienstvereinbarungen (Personalvertretungsrechtliche Grundlage)
- Geltungsbereich, Zulässigkeit und Schriftform (§ 85 LPVG)
- Inhalte von Dienstvereinbarungen betreffen nur das LPVG
- Mitwirkung bei der Einrichtung von Telearbeitsplätzen oder sonstigen Arbeitsplätzen außerhalb der Dienststelle (§ 81 Abs. 1 Nr. 4 LPVG)
- Beendigung und Kündigung sowie Nachwirkung
- Überwachungsrechte nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 LPVG
- Gerichtliche Überprüfung nach § 92 Abs. 1 Nr. 4 LPVG
- Mitbestimmung bei Ablehnung eines Antrags auf Telearbeit oder auf Einrichtung eines Arbeitsplatzes außerhalb der Dienststelle, sofern diese Arbeitsform tarifvertraglich oder durch Dienstvereinbarung besteht (§ 75 Abs. 3 Nr. 4 LPVG)
- Wahrung der Interessen der Beschäftigten in Telearbeit sowie auf einem sonstigen Arbeitsplatz außerhalb der Dienststelle, (§ 70 Abs. 1 Nr. 9 LPVG)
Teil 4 - Abschluss von „Einvernehmlichen Anordnungen“ (Beamtenrecht) und „tariflichen Nebenabreden“ (Dienstrechtliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Grundlagen)
- Regelungsinhalte von einvernehmlichen Anordnungen und Nebenabreden
- Regelung der Arbeitszeit/Erreichbarkeit
- Beachten des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Ergonomie (ArbSchG/ArbStVO)
- Datenschutz und Datensicherheit (Kontrollrechte nach EU-DSGVO)
- Gefährungsanalyse nach Arbeitsschutzgesetz und Regelungen der Arbeitsstättenverordnung
- Fragen der Arbeitnehmerhaftung (TVöD/TV-L) und des Unfallschutzes (SGB VII/BeamtVG)
Referent
Dieter Fischer
Freiberuflicher Dozent
Verwaltungsdiplominhaber (VWA)
Diplom-Verwaltungsbetriebswirt
Ehem. Lehrbeauftragter an einer Hochschule
Ehem. Mitglied des Personalrats in einer Geschäftsbereichszentrale
Online
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Unsere Akademie
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