Gewählt als Betriebsrat/Betriebsrätin – und nun? -Grundlagen- und Auffrischungsseminar nach dem BetrVG Erforderliche Schulungsmaßnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Seminarnr. | 26-52301K |
Datum | Mi. 17.06.2026 - Do. 18.06.2026 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 2 Tage |
Seminarort | |
Gebühr | 590,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 30 |
Hinweis
In den Seminarkosten ist eine Beratung nach dem Seminar durch den Referenten in Einzelfragen einschlossen.
Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript, das als Nachschlagewerk für die praktische Arbeit genutzt werden kann.
Zielgruppe
- Grundseminar für erstmals gewählte Mitglieder eines Betriebsrates
- Auffrischungsseminar für erneut gewählte Mitglieder eines Betriebsrates
- Schwerbehindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertretung nach § 32 BetrVG/§ 179 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 8 SGB IX
- Personalverantwortliche Führungspersonen und SachbearbeiterInnen
Seminarziel
Unser Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen in kompakter Form für eine rechtssichere Arbeit im Betriebsrat.
Ziele ist die Vermittlung
- der Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsquellen (Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und betrieblichen Übungen)
- eines systematischen Überblicks über das Betriebsverfassungsgesetz.
- von Verständnissen der Arbeitsweise im Gremium
- von systematischen Kenntnissen der Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Möglichkeiten und Folgen einer Verweigerung der Zustimmung und
- von Rechten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen.
Programm
- Einführung und Herstellung eines Wissengleichstandes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
• Rechtsquellenlehre (Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge)
- Grundprinzipien der Betriebsverfassung
- Berührungspunkte Betriebsverfassungs- und Arbeitsvertragsrecht (Direktions- und Weisungsrecht)
- Definition von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Grundverständnis und Grundbegriffe des BetrVG
- Besonderheit des BetrVG: Mitwirkungs- und Beschwerderecht einzelner Arbeitnehmer nach §§ 81 ff. BetrVG
Einführung in das Betriebsverfassungsrecht
• Aufbau und Systematik des BetrVG
• Organisationsrecht und materielles Beteiligungsrecht
• Gelebter Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
• Rechtstellung der Betriebsratsmitglieder (Verbot der Begünstigung oder Benachteiligung, besondere Schutzvorschriften, Haftungsfragen u.a.)
Organisation der Betriebsratsarbeit und Geschäftsführung
• Geschäftsführung (§§ 26-41 BetrVG)
• Stellung des Vorsitzenden
• Delegation von Aufgaben auf Ausschüsse und Arbeitsgruppen
• Rund um die Betriebsratssitzungen (Teilnahmerechte, Ladung von Ersatzmitglieder, Tagesordnung, Sitzungsniederschrift, Grundsatz der Nichtöffentlichkeit u.a.)
• Beschlüsse, Beschlussfähigkeit, Mehrheitserfordernisse
• Freistellungen/Teilfreistellungen
- Kosten (z.B. Ausstattung des Betriebsratsbüros) und Schulungsanspruch
• Sprechstunden und Begehungen des Betriebes
- Gestaltung und Ablauf des Monatsgespräches mit dem Arbeitgeber
- Regelmäßige Betriebs-/Abteilungsversammlungen
- Zusammenarbeit mit dem Gesamtbetriebsrat
Grundlagenwissen zur Beteiligung
• Grundsätze der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
• Systematisierung der Beteiligungsrechte nach inhaltlichen Aspekten (soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten) sowie nach ihrer Reichweite (uneingeschränkte und eingeschränkte Mitbestimmung, Mitwirkung, Beratung und Anhörung)
• Formen der Beteiligung: u.a. Einzelfallregelungen und Abschluss von Betriebsvereinbarung
- Reaktion auf beteiligungswidriges Arbeitgeberverhalten
• Konfliktlösungsmechanismen (Arbeitsgericht und Einigungsstelle)
• erzwingbare Mitbestimmung, Initiativrecht, Umsetzung der Entscheidungen
• Katalog von Beteiligungsrechten
• Ordnung des Betriebes und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
• Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
• Vorübergehende Verlängerung, Verkürzung der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)
• Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG)
• Exkurs: Rechtssichere Mobile Arbeit nach dem BetrVG (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG)
Personelle Angelegenheiten (§§ 92 ff BetrVG)
• Allgemeine personelle Angelegenheiten (Personalplanung, Ausschreibungen, Auswahlrichtlinien)
• Personelle Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Kündigungen)
- Bedeutung des Anregungs- und Beschwerderechts nach § 80 Abs. 3 BetrVG für das Arbeitsrecht
Referent
Dieter Fischer
Freiberuflicher Dozent
Verwaltungsdiplominhaber (VWA)
Diplom-Verwaltungsbetriebswirt
Ehem. Verbindungsperson des Vorstandes zu den Betriebsräten und Geschäftsführer einer Einigungsstelle einer bundesweiten Geschäftsbereichszentrale
Ehem. Mitglied eines Betriebs- und Gesamtbetriebsrates sowie Wirtschaftsausschusses bei einer bundesweiten Geschäftsbereichszentrale
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12f76133 Karlsruhe
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