Gewählt als Schwerbehindertenvertreter:in – Basis- und Auffrischungsseminar Schwerbehindertenrecht im Beruf - Erforderliche Schulungsmaßnahme nach § 179 Abs. 4 Satz 3 und 8 SGB IX
Seminarnr. | 26-52308K |
Datum | Mi. 09.12.2026 - Do. 10.12.2026 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:30 Uhr |
Dauer | 2 Tage |
Seminarort | |
Gebühr | 590,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 30 |
Hinweis
In den Seminarkosten ist eine Beratung nach dem Seminar durch den Referenten in Einzelfragen eingeschlossen.
Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript, das als Nachschlagewerk für die praktische Arbeit genutzt werden kann.
Zielgruppe
- Grundseminar für erstmals gewählte und Auffrischungsseminar für erneut gewählte Schwerbehindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertretung
- Inklusionsbeauftragte der Dienststellen oder Betriebe
- Personalverantwortliche Führungspersonen und SachbearbeiterInnen
Das Seminar ist auch eine erforderliche Schulungsmaßnahme nach § 44 Abs. 1 LPVG bzw. § 37 Abs. 6 BetrVG, daher ist die Teilnahme von Personaratsmitgliedern und Betriebsratsmitgliedern möglich.
Seminarziel
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Rechte und Pflichten nach Teil 3 SGB IX des Schwerbehindertenrechtes kennenlernen, vertiefen bzw. auffrischen,
die wichtigste Rechtsprechung zum SGB IX der Arbeits- und Verwaltungsgerichte kennen,
die rechtlichen Möglichkeiten und Beratungsrechte bei der täglichen Arbeit umsetzen und
die gesetzlich obliegenden Aufgaben rechtsicher wahrnehmen können.
Programm
Teil 1: Einführung in die Grundlagen des Schwerbehindertenrechts
Rechtliche Grundlagen des SGB IX Teil 3 im Überblick
Definitionen: leidensgerechter Arbeitsplatz, Behinderung, Gleichstellung und Schwerbehinderung
Gesetzesänderung zum 01.01.2024 und neues SGB XIV
Aufgaben des Integrationsbeauftragten der Dienststelle/des Betriebes
Teil 2: Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
Aufgaben- und Zuständigkeiten der Schwerbehindertenvertretern
Zusammenwirken von Schwerbehindertenvertretung und Personalrat nach SGB IX und LPersVG
Verständnis für arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1-3 SGB IX)
Teil 3: Der Arbeitsplatz von schwerbehinderten Menschen im Fokus der Schwerbehindertenvertretung
Definition eines Arbeitsplatzes (§ 156 SGB IX)
Pflichten der Arbeitgeber (§ 164 SGB IX)
Erweiterter Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Einflussmöglichkeiten und Grenzen bei der Personalauswahl mit schwerbehinderten Personen
Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber nach § 165 SGB IX
Teil 4: Störungen im Arbeits-/Dienstverhältnis schwerbehinderter Menschen
Konfliktfelder bei personellen Einzelmaßnahmen für schwerbehinderte Beschäftigte (Änderung der Arbeitsbedingungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen)
Fürsorgepflicht der Dienststelle
Recht auf leidens- und behindertengerechte Arbeit,
Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt
Referent
Dieter Fischer
Freiberuflicher Dozent
Verwaltungsdiplominhaber (VWA)
Diplom-Verwaltungsbetriebswirt
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Unsere Akademie
Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden (VWA) ist eine renommierte Bildungseinrichtung mit Sitz in der Kaiserallee in Karlsruhe.
Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.
Die VWA Baden bietet Formate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agilität und Digitalität, Rhetorik, Wissensmanagement, Quereinstieg in die Verwaltung und das berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaft finden sich im Portfolio.