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Web-Seminar: Datenschutz und Personalrat/Schwerbehindertenvertretung nach dem LPVG/SGB IX sowie DSGVO und LDSG Ba-Wü - Was darf der Personalrat/die Schwerbehindertenvertretung wissen?

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-52396K
Datum Do. 16.07.2026
Uhrzeit 09:00 - 12:30 Uhr
Dauer vormittags
Seminarort Online
Gebühr 299,00 €
Teilnehmer 8 - 15

Hinweis

In den Seminarkosten ist eine Beratung durch den Referenten in Einzelfragen einschlossen.

Das Seminar findet als Webinar mit der Software Webex statt.


Zielgruppe

  • Mitglieder eines Personalrates
  • Schwerbehindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertretung nach § 179 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 8 SGB IX
  • Personalverantwortliche Führungspersonen und SachbearbeiterInnen


Seminarziel

Unser Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen in kompakter Form für eine Arbeit mit personenbezogenen Daten im Personalrat nach dem LPVG bzw. in der Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX, sowie nach EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz.

LPVG und SGB IX als sog. bereichspezifische Regelungen i.S.d. Datenschutzes, erlauben dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Erforderlichkeit zu arbeiten.


Beide sind gleichzeitig für die Einhaltung des Datenschutzes in der Dienststelle mitverantwortlich und müssen dafür sorgen, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden (Beschäftigtendatenschutz).

Auch wenn der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung selbst keine datenschutzrechtliche Verantwortung als Verantwortliche im Sinne der DSGVO tragen, sind sie zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet, da sie Zugang zu personenbezogenen Daten haben.


Programm


  • Grundsätze der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Auswirkung der EU-Verordnung auf das Landesdatenschutzgesetz
  • Gültigkeit von DS-GVO, /LDSG und LPVG/SGB IX
  • Unterschiedliche personenbezogenen Daten (Gesundheitsdaten)
  • Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen sog. Beschäftigtendatenschutz (§ 15 LDSG)
  • Zusammenarbeit mit dem dienstlichen Datenschutzbeauftragten
  • Besonderheiten bei der Verarbeitung von Personalaktendaten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden in Baden-Württemberg
  • Praktische Fälle aus Beschäftigungsverhältnissen
  • Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim Personalrat und bei der Schwerbehindertenvertretung
  • Bedeutung des § 67 LPVG für die Arbeit des Personalrates
  • Persönlichkeitsschutz bei Beschwerden von Beschäftigten (§ 70 Abs. 1 Nr. 4 LPVG/§ 178 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX)
  • Persönlichkeitsschutz im Rahmen von betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX


Referent

Dieter Fischer

Freiberuflicher Dozent

Verwaltungsdiplominhaber (VWA)

Diplom-Verwaltungsbetriebswirt

Ehem. Lehrbeauftragter an einer Hochschule

Ehem. Mitglied des Personalrats in einer Geschäftsbereichszentrale

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.07.2026
Uhrzeit
09:00 - 12:30 Uhr
Ort
Online

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