Web-Seminar: Datenschutz und Personalrat/Schwerbehindertenvertretung nach dem LPVG/SGB IX sowie DSGVO und LDSG Ba-Wü - Was darf der Personalrat/die Schwerbehindertenvertretung wissen?
Seminarnr. | 26-52396K |
Datum | Do. 16.07.2026 |
Uhrzeit | 09:00 - 12:30 Uhr |
Dauer | vormittags |
Seminarort | Online |
Gebühr | 299,00 € |
Teilnehmer | 8 - 15 |
Hinweis
In den Seminarkosten ist eine Beratung durch den Referenten in Einzelfragen einschlossen.
Das Seminar findet als Webinar mit der Software Webex statt.
Zielgruppe
- Mitglieder eines Personalrates
- Schwerbehindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertretung nach § 179 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 8 SGB IX
- Personalverantwortliche Führungspersonen und SachbearbeiterInnen
Seminarziel
Unser Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen in kompakter Form für eine Arbeit mit personenbezogenen Daten im Personalrat nach dem LPVG bzw. in der Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX, sowie nach EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz.
LPVG und SGB IX als sog. bereichspezifische Regelungen i.S.d. Datenschutzes, erlauben dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Erforderlichkeit zu arbeiten.
Beide sind gleichzeitig für die Einhaltung des Datenschutzes in der Dienststelle mitverantwortlich und müssen dafür sorgen, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden (Beschäftigtendatenschutz).
Auch wenn der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung selbst keine datenschutzrechtliche Verantwortung als Verantwortliche im Sinne der DSGVO tragen, sind sie zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet, da sie Zugang zu personenbezogenen Daten haben.
Programm
- Grundsätze der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Auswirkung der EU-Verordnung auf das Landesdatenschutzgesetz
- Gültigkeit von DS-GVO, /LDSG und LPVG/SGB IX
- Unterschiedliche personenbezogenen Daten (Gesundheitsdaten)
- Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen sog. Beschäftigtendatenschutz (§ 15 LDSG)
- Zusammenarbeit mit dem dienstlichen Datenschutzbeauftragten
- Besonderheiten bei der Verarbeitung von Personalaktendaten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden in Baden-Württemberg
- Praktische Fälle aus Beschäftigungsverhältnissen
- Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim Personalrat und bei der Schwerbehindertenvertretung
- Bedeutung des § 67 LPVG für die Arbeit des Personalrates
- Persönlichkeitsschutz bei Beschwerden von Beschäftigten (§ 70 Abs. 1 Nr. 4 LPVG/§ 178 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX)
- Persönlichkeitsschutz im Rahmen von betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX
Referent
Dieter Fischer
Freiberuflicher Dozent
Verwaltungsdiplominhaber (VWA)
Diplom-Verwaltungsbetriebswirt
Ehem. Lehrbeauftragter an einer Hochschule
Ehem. Mitglied des Personalrats in einer Geschäftsbereichszentrale
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