Feinschliff für die Praxis des Personalrats - Beschwerde- und Konfliktsituationen erfolgreich bewältigen
Seminarnr. | 25-52360K |
Datum | Do. 04.12.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 299,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 30 |
Zielgruppe
- Alle Mitglieder - egal ob Neu- oder Wiedergewählte - des Personalrats, ebenso Ersatzmitglieder (erforderliche Schulung nach § 44 Abs. 1 LPVG),
- Vorsitzende und Stellvertretungen des Personalrates,
- Schwerbehindertenvertretungen und Stellvertretungen (Erforderliche Schulung und Bildungsmaßnahme nach § 179 Abs. 8 SGB IX),
- Inklusionsbeauftragte
Programm
1. Konfliktmanagement in der Praxis des öffentlichen Dienstes
- Anlässe und Konfliktformen
- Konflikterkennung/-analyse
- Erkenntnisse aus Verhaltensforschung
- Verstehen von körpersprachlichen Signalen
- Konfliktstufen und Lösungschancen nach Glassl
- Moderation und Mediation
- Steuerungen des Ablaufs von Konfliktgesprächen
- Gemeinsamer Aktionsplan (Vorgehensplan) zur Konfliktlösung
- Transaktionsanalyse (TA) und externe Hilfen
- Grenzen der Konfliktbehandlung
2. Konfliktfeld: Dienst- und Arbeitsverhältnis (Individualrechtliche Ursachen)
- Unterschiedliche Beschwerderechte nach Landesbeamtenrecht, TVöD/TV-L
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Chancengleichheitsgesetz
- Ermahnung, Abmahnung und Kündigung
- Außergerichtliche und gerichtliche Klärung
3. Konfliktfeld: Personalvertretungsrecht (Kollektivrechtliche Ursachen)
- Beschwerderecht nach § 70 Abs. 1 Nr. 4 LPersVG in der Praxis
- Behandlungsgebot bei strittigen Fragen i.S.v. § 68 Abs. 1 Satz 5 LPVG
- Vierteljahresgespräch als Klärungsforum (§ 68 Abs. 1 Satz 1 LPVG)
- Aufklärungspflicht vor Personalgesprächen i.S.v.§ 71 Abs. 4 LPVG als Wirksamkeitsvoraussetzung für weitere Aktivitäten
- Verhalten bei Einwendungen i.S.v. §§ 82/83 LPVG
- Schlichtungsversuche nach § 77 i.V.m. § 89 LPVG (Unterschiede bei ein- und mehrstufigen Verwaltungen)
- Verfahren vor der Einigungsstelle (§ 78 LPVG)
4. Konfliktfeld: Behinderung/Schwerbehinderung
- Beschwerderecht nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX in der Praxis
- Behandlung von und mit Konflikten bei behinderten und schwerbehinderten Menschen
- Bedeutung der Allzuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung im Konfliktfall
- Zusammenarbeit und Schlichtung mit dem Inklusionsbeauftragten der Dienststelle (§ 181 SGB IX) und dem Personalrat (§ 70 Abs. 1 Nr. 5/§ 178 Abs. 4 und 5 SGB IX)
5. Konfliktfeld: Gesundheit und Arbeitsunfähigkeit
- Untersuchungsverlangen nach § 3 Abs. 4 TVöD/§ 3 Abs. 5 TV-L
- Konfliktlösung: Einrichtung von leidens- und behindertengerechten Arbeitsplätzen
- Sonderfall im öffentlichen Dienst: Leistungsgeminderte Beschäftigte (§ 38 Abs. 4 TVöD/TV-L)
- Durchführungsempfehlungen bei Betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) im öffentlichen Dienst (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
6. Erfahrungsaustausch (Diskussion)
Referent
Dieter Fischer
- Freiberuflicher Dozent (Arbeits- und Dienstrecht)
- ehem. Führungskraft im Personalmanagement
- ehem. Geschäftsführer einer bundesweiten Schlichtungs-/Einigungsstelle,
- Bundesbahnoberrat a. D.,
- Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt
- Verwaltungsdiplominhaber der VWA
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12f76133 Karlsruhe