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Web-Seminar: Bestandskraft des VA und deren Beseitigung durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Widerruf, Rücknahme

Anmeldung möglich
Seminarnr. 26-55013K
Datum Do. 21.05.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:45 Uhr
Dauer 1 Tag
Seminarort Online
Gebühr 271,00 €
Teilnehmer 8 - 20

Zielgruppe
Mitarbeitende in öffentlichen Verwaltungen, die Verwaltungsakte widerrufen oder zurücknehmen möchten bzw. Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bearbeiten


Seminarziele
Durch dieses Seminar wird die Bedeutung der Bestandskraft eines Verwaltungsakts (VA) erläutert und welche Möglichkeiten es gibt, trotz eingetretener Bestandskraft noch Entscheidungen zu korrigieren.

 

Programm

  • Bedeutung der Bestandskraft
  • Formelle und materielle Bestandskraft
  • Rücknahme (§ 48 LVwVfG) - Tatbestandsvoraussetzungen und Verwaltungsverfahren
  • Widerruf (§ 49 LVwVfG) - Tatbestandsvoraussetzungen und Verwaltungsverfahren
  • Das Verhältnis von spezialgesetzlichen Regelungen zu § 48 bzw. § 49 LVwVfG
  • Erstattungspflicht (§ 49a LVwVfG)
  • Rückgabeverpflichtung (§ 52 LVwVfG)
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verwaltungsverfahren (§ 32 LVwVfG) und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 60 VwGO)
  • Wiederaufgreifen des Verfahrens (§ 51 LVwVfG)


Referent

Marcel Reuter

Teamleiter bei der Bußgeldstelle,

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung,

Landeshauptstadt Stuttgart


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