Feinschliff für die Praxis des Personalrats - Beschwerde- und Konfliktsituationen erfolgreich bewältigen
Seminarnr. | 25-52358K |
Datum | Di. 20.05.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:30 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 299,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 20 |
Zielgruppe
- Alle Mitglieder - egal ob Neu- oder Wiedergewählte - des Personalrats, ebenso Ersatzmitglieder (erforderliche Schulung nach § 44 Abs. 1 LPVG);
- Vorsitzende und Stellvertretungen des Personalrates;
- Schwerbehindertenvertretungen und Stellvertretungen (Erforderliche Schulung und Bildungsmaßnahme nach § 179 Abs. 8 SGB IX);
- Inklusionsbeauftragte
Programm
1. Konfliktmanagement in der Praxis des öffentlichen Dienstes
• Anlässe und Konfliktformen
• Konflikterkennung/-analyse
• Erkenntnisse aus Verhaltensforschung
• Verstehen von körpersprachlichen Signalen
• Konfliktstufen und Lösungschancen nach Glassl
• Moderation und Mediation
• Steuerungen des Ablaufs von Konfliktgesprächen
• Gemeinsamer Aktionsplan (Vorgehensplan) zur Konfliktlösung
• Transaktionsanalyse (TA) und externe Hilfen
• Grenzen der Konfliktbehandlung
2. Konfliktfeld: Dienst- und Arbeitsverhältnis (Individualrechtliche Ursachen)
• Unterschiedliche Beschwerderechte nach Landesbeamtenrecht, TVöD/TV-L,
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Chancengleichheitsgesetz.
• Ermahnung, Abmahnung und Kündigung
• Außergerichtliche und gerichtliche Klärung
3. Konfliktfeld: Personalvertretungsrecht (Kollektivrechtliche Ursachen)
• Beschwerderecht nach § 70 Abs. 1 Nr. 4 LPersVG in der Praxis
• Behandlungsgebot bei strittigen Fragen i.S.v. § 68 Abs. 1 Satz 5 LPVG
• Vierteljahresgespräch als Klärungsforum (§ 68 Abs. 1 Satz 1 LPVG)
• Aufklärungspflicht vor Personalgesprächen i.S.v.§ 71 Abs. 4 LPVG als Wirksamkeitsvoraussetzung für weitere Aktivitäten
• Verhalten bei Einwendungen i.S.v. §§ 82/83 LPVG
• Schlichtungsversuche nach § 77 i.V.m. § 89 LPVG (Unterschiede bei ein- und mehrstufigen Verwaltungen)
• Verfahren vor der Einigungsstelle (§ 78 LPVG)
4. Konfliktfeld: Behinderung/Schwerbehinderung
• Beschwerderecht nach § 178 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX in der Praxis
• Behandlung von und mit Konflikten bei behinderten und schwerbehinderten Menschen
• Bedeutung der Allzuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung im Konfliktfall
• Zusammenarbeit und Schlichtung mit dem Inklusionsbeauftragten der Dienststelle (§ 181 SGB IX)
und dem Personalrat (§ 70 Abs. 1 Nr. 5/§ 178 Abs. 4 und 5 SGB IX)
5. Konfliktfeld: Gesundheit und Arbeitsunfähigkeit
• Untersuchungsverlangen nach § 3 Abs. 4 TVöD/§ 3 Abs. 5 TV-L
• Konfliktlösung: Einrichtung von leidens- und behindertengerechten Arbeitsplät-zen
• Sonderfall im öffentlichen Dienst: Leistungsgeminderte Beschäftigte (§ 38 Abs. 4 TVöD/TV-L)
• Durchführungsempfehlungen bei Betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) im öffentlichen Dienst (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
6. Erfahrungsaustausch (Diskussion)
Dozent
Dieter Fischer
Freiberuflicher Dozent (Arbeits- und Dienstrecht),
ehem. Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und Verwaltung,
ehem. Geschäftsführer einer Einigungsstelle,
Bundesbahnoberrat a. D.,
Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt,
Verwaltungsdiplominhaber (VWA)
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12f76133 Karlsruhe