Web-Seminar: Bestandskraft des VA und deren Beseitigung durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Widerruf, Rücknahme
Seminarnr. | 26-55013K |
Datum | Do. 21.05.2026 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Seminarort | Online |
Gebühr | 271,00 € |
Teilnehmer | 8 - 20 |
Zielgruppe
Mitarbeitende in öffentlichen Verwaltungen, die Verwaltungsakte widerrufen oder zurücknehmen möchten bzw. Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bearbeiten
Seminarziele
Durch dieses Seminar wird die Bedeutung der Bestandskraft eines Verwaltungsakts (VA) erläutert und welche Möglichkeiten es gibt, trotz eingetretener Bestandskraft noch Entscheidungen zu korrigieren.
Programm
- Bedeutung der Bestandskraft
- Formelle und materielle Bestandskraft
- Rücknahme (§ 48 LVwVfG) - Tatbestandsvoraussetzungen und Verwaltungsverfahren
- Widerruf (§ 49 LVwVfG) - Tatbestandsvoraussetzungen und Verwaltungsverfahren
- Das Verhältnis von spezialgesetzlichen Regelungen zu § 48 bzw. § 49 LVwVfG
- Erstattungspflicht (§ 49a LVwVfG)
- Rückgabeverpflichtung (§ 52 LVwVfG)
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verwaltungsverfahren (§ 32 LVwVfG) und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 60 VwGO)
- Wiederaufgreifen des Verfahrens (§ 51 LVwVfG)
Referent
Marcel Reuter
Teamleiter bei der Bußgeldstelle,
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Landeshauptstadt Stuttgart
Online
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Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.
Die VWA Baden bietet Formate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agilität und Digitalität, Rhetorik, Wissensmanagement, Quereinstieg in die Verwaltung und das berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaft finden sich im Portfolio.