Nachträge, Bauzeit und Schlussrechnungsprüfung (VOB/B) - Praktische Tipps und Überblick mit Gestaltungsmöglichkeiten
Seminarnr. | 25-60612K |
Datum | Mo. 26.05.2025 - Di. 27.05.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:45 Uhr |
Dauer | 2 Tag |
Seminarort | VWA Baden in Karlsruhe |
Gebühr | 599,00 € (inkl. ME) |
Teilnehmer | 8 - 25 |
Hinweis
16 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen
Zielgruppe
- Teilnehmer:innen insbesondere aus der öffentlichen Verwaltung und deren Berater (Architekten:innen, Beratende Ingenieure:innen, Ingenieure:innen), Betriebswirte:innen, Juristen:innen,
- Anfänger:innen und Fortgeschrittene
Seminarziel
- Praxisnahe, effiziente Vorabprüfung
- Leistungsgerechte und faire Vergütung
- Konflikterkennung - Konfliktvermeidung
- Lösungen anhand der neueren Rechtsprechung
Zum Programm
Beispiele:
- Mischkalkulation und spekulative Preise sind im Vergabeverfahren oft schwierig zu greifen.
Jedoch bietet das Vertragsrecht bei der Schlussrechnungsprüfung Korrekturmöglichkeiten, trotz erfolgter Abschlagszahlungen hierauf.
- Klassiker ist bei Nachträgen die Urkalkulation. Nach neuerer Rechtsprechung sind die tatsächlichen Kosten in den Blick zu nehmen.
Das Seminar vermittelt einen vertieften Überblick über die Behandlung von Nachträgen und Abrechnungen von Bauleistungen nach VOB/B
I. Nachtragsmanagement - Prüfungsreihenfolge
1. Vorprüfung „quick & dirty“ (Abnahme, Fälligkeit, Prüffähigkeit, Verjährung, Schlusszahlungseinrede,
Verwirkung, Stundenlohnarbeiten, spekulative Preise)
2. Leistung und Vergütung, § 2 VOB/B
3. Anpassung Ausführungsfristen
4. Behinderung: Entschädigung, § 642 BGB, Schadensersatz § 6 Abs. 6 VOB/B
5. Vertragsstrafe, § 11 VOB/B
II. Leistungsänderungen in der Baudurchführung
1. Normalfall: § 2 Abs. 1 und 2
2. Mehr- / Mindermengen: § 2 Abs. 3 VOB/B
3. Eigenleistung des AG: § 2 Abs. 4 VOB/B
4. Bauentwurfsänderung: § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 5 VOB/B
5. Zusatzleistung: § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 6 VOB/B
6. Nachtrag trotz Pauschalvertrag: § 2 Abs. 7 VOB/B
7. Auftragslose Leistung: § 2 Abs. 8 VOB/B
8. Stundenlohnarbeiten: § 15 VOB/B
III. Bauzeitverzögerung - Kostenkonsequenz
1. Ausführungsfristen: § 5 Abs. 1 – 4 VOB/B
2. Anpassung der Ausführungsfristen § 6 Abs. 2 – 4 VOB/B
3. § 6 Abs. 6 BGB Schadensersatz und § 642 BGB Entschädigung
4. § 11 VOB/B Vertragsstrafe
Referent
RA Michael Wiesner, LL.M.
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Bad Kreuznach, Mannheim, Frankfurt a. M.
VWA Baden in Karlsruhe
Kaiserallee 12f76133 Karlsruhe
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Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden (VWA) ist eine renommierte Bildungseinrichtung mit Sitz in der Kaiserallee in Karlsruhe.
Sie widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung und ist in Form eines gemeinnützigen Vereins organisiert.
Die VWA Baden bietet Formate in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft und Steuern an. Auch Querschnittsthemen wie Agilität und Digitalität, Rhetorik, Wissensmanagement, Quereinstieg in die Verwaltung und das berufsbegleitende Studium der Betriebswirtschaft finden sich im Portfolio.